ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - 20/0365

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Beratungsfolge

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Anlass:

 

Übernahme von Ehrenämtern durch den Bürgermeister der Hansestadt Lübeck:

 

  • Wahl zum stellvertretenden Vorsitzenden des Städtetages Schleswig-Holstein
  • Mitgliedschaft im Hauptausschuss des Deutschen Städtetages
  • Mitgliedschaft im Kommunalen Verbindungsausschuss des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein
  • Mitgliedschaft im Kommunalen Beirat der Provinzial Nord Brandkasse AG
  • Mitgliedschaft im Landesplanungsrat des Schleswig-Holsteinischen Landtages

 

Bericht:

 

Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wurde zum stellvertretenden Vorsitzenden des Städtetages Schleswig-Holstein, dem „[…] kommunale[n] Landesverband der kreisfreien Städte Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster[.]“ [1], gewählt.

 

Eben jener Städtetag hat den Bürgermeister wiederum auf Basis der Satzung des Deutschen Städtetages [2] als Mitglied in den Hauptausschuss des Deutschen Städtetages entsandt.

 

Im Rahmen des stellvertretenden Vorsitzes des Städtetages Schleswig-Holstein hat der Bürgermeister außerdem die Mitgliedschaft im Kommunalen Verbindungsausschuss des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein und im Kommunalen Beirat der Provinzial Nord Brandkasse AG erworben. Für das erstgenannte Ehrenamt wird der Bürgermeister Sitzungsgeld in Höhe von 500 EUR je Sitzung erhalten. Zusätzlich werden Reisekosten erstattet werden. Für das zweitgenannte Ehrenamt wird der Bürgermeister Sitzungsgeld in Höhe von 2.000 EUR pro Jahr erhalten.

 

Darüber hinaus hat die Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Magdalena Finke, den Bürgermeister als Vertreter des Städtetages Schleswig-Holstein in den Landesplanungsrat des Schleswig-Holsteinischen Landtages für die 20. Wahlperiode von 2022 bis 2027 berufen. Demnach besteht die Aufgabe des Landesplanungsrates darin, „[…] die Landesplanungsbehörde in grundsätzlichen Fragen zu beraten, insbesondere bei der Aufstellung der Raumordnungspläne. […] In den Sitzungen informiert die Landesplanungsbehörde über den Stand der Landesplanung und wichtige Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches.“ [3].


[2] § 7 Abs. 2 und 3 der Satzung des Deutschen Städtetages in der Fassung vom 4. Juni 1987.

[3] Berufungsschreiben der Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 30.06.2026.

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