Beschlussvorlage öffentlich - 20/0373
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl von Schiedspersonen für die Bezirke XII (Moisling), VII (St. Gertrud 2) und V (St. Lorenz 2)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.300 - Recht
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Aug 25, 2026
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Aug 27, 2026
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Beschlussvorschlag
- Katja Bolza-Schünemann, wohnhaft in Lübeck, wird für fünf Jahre als Schiedsfrau für den Bezirk XII (Moisling) gewählt
- Frank Mummert, wohnhaft in Lübeck, wird für fünf Jahre als Schiedsmann für den Bezirk VII (St. Gertrud 2) gewählt
- Andre Güttler, wohnhaft in Lübeck, wird für fünf Jahre als Schiedsmann für den Bezirk V (St. Lorenz 2) gewählt
Begründung:
Nach Ablauf der Amtszeiten sind die Schiedsamtsstellen für den Bezirk VII (St. Gertrud 2) und den Bezirk XII (Moisling) neu zu besetzen. Gemäß § 3 Abs. 2 der Schiedsordnung für Schleswig-Holstein wurde dies öffentlich bekannt gemacht. Nach der Ausschreibung musste kurzfristig die Schiedsfrau im Bezirk V (St. Lorenz 2) aus gesundheitlichen Gründen ihr Amt niederlegen. Die Präsidentin des Amtsgerichts Lübeck gab dem Antrag auf Niederlegung des Amtes statt. Von Seiten des Amtsgerichtes gab es keine Bedenken die vorhandenen Bewerbungen auch für den Bezirk V (St. Lorenz) zu nutzen.
Mit den Bewerber:innen wurden Bewerbungsgespräche geführt. An diesen Gesprächen nahm eine Vertreterin des Vorstandes der Bezirksvereinigung Lübeck im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) und ein Vertreter des Bereiches Recht teil. Die Gespräche dienten dazu, die Bewerber:innen persönlich kennenzulernen, ihre Beweggründe für die Bewerbung zu hinterfragen und anhand eines Beispielfalles ihre Fähigkeit, Konflikte zu lösen und einen Streit zu schlichten, einzuschätzen. Die Auswahlkommission hat nach Durchführung der Gespräche einstimmig festgestellt, dass sich Frau Bolza-Schünemann, Herr Mummert und Herr Güttler als die am besten geeigneten Bewerber:innen erwiesen haben. Alle drei Bewerber:innen erfüllen die Voraussetzungen für die Wahl zur Schiedsperson gemäß § 2 der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein.
