Antrag eines Ausschussmitgliedes - 20/0412
Grunddaten
- Betreff:
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AM Detlev Stolzenberg (Die FRAKTION LÜBECK): Inhaltliche Ausführungen in den Niederschriften des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag eines Ausschussmitgliedes
- Federführend:
- Bürgerschaftsfraktion Die FRAKTION
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
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zur Entscheidung
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Aug 17, 2026
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Sep 14, 2026
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege beschließt, folgende Ergänzungen zu den Mindestinhalten der Niederschrift nach § 32 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Hansestadt Lübeck für den Fachausschuss:
Neben den in der Geschäftsordnung benannten Mindestbestandteilen der Niederschriften der Ausschusssitzungen sollen zusätzlich
a. vorgebrachte Anmerkungen, die zum Verständnis von Sachverhalten beitragen können und
b. die Beantwortung von Fragen der Ausschussmitglieder durch die Verwaltung, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Ausschussarbeit sind,
inhaltlich zusammengefasst werden.
Begründung:
Bei der Abfassung der Niederschriften der letzten Ausschusssitzungen gab es vom Bereich Recht den Hinweis, dass keine inhaltlichen Zusammenfassungen in den Niederschriften aufgenommen werden sollten, sondern nur die Bestandteile, die in der Geschäftsordnung der Bürgerschaft benannt seien. In § 32 Abs. 2 der Geschäftsordnung für die Bürgerschaft sind die Mindestbestandteile der Niederschrift für Bürgerschaftssitzungen benannt. Diese Begrenzung auf wesentliche Inhalte ist für die Sitzungen der Bürgerschaft in der Regel zweckmässig. Bei den Beratungen der Fachausschüsse erscheint Ergänzungen sinnvoll.
In den Niederschriften des Fachausschusses wurden in der Vergangenheit inhaltliche Anmerkungen wiedergegeben, die zum Verständnis von Sachverhalten beitragen können oder konkrete Informationen der Verwaltung zu Fragen von Ausschussmitgliedern, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Ausschussarbeit sind.
Eine Beschlussfassung des Ausschusses zur Verfahrensweise bei der Fertigung von Niederschriften erscheint sinnvoll, um die Anforderungen der Ausschussmitglieder an die Niederschrift klarzustellen.
