Antrag eines Ausschussmitgliedes - 20/0413
Grunddaten
- Betreff:
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AM Detlev Stolzenberg (Die FRAKTION LÜBECK): Verfahren beim Eingang von Anträgen auf Vernichtung von Kulturdenkmalen und der Veräußerung städtischer Kulturdenkmale
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag eines Ausschussmitgliedes
- Federführend:
- Bürgerschaftsfraktion Die FRAKTION
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
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zur Entscheidung
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Aug 17, 2026
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege bittet die Verwaltung, eingehende Anträge nach dem Denkmalschutzgesetz, die den Abriss bzw. die Vernichtung von Kulturdenkmalen zum Inhalt haben, als Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zu nehmen. Vor Erteilung einer Genehmigung zum Abriss / zur Vernichtung eines Kulturdenkmals ist der Ausschuss zu unterrichten. Diese Verfahrensweise ist auch bei stadteigenen Kulturdenkmalen bzw. im Eigentum städtischer Gesellschaften befindlichen Kulturdenkmalen anzuwenden.
Sofern stadteigene Kulturdenkmale bzw. im Eigentum städtischer Gesellschaften befindliche Kulturdenkmale veräußert werden sollen, soll dazu ebenfalls eine Beratung im Fachausschuss erfolgen.
Die Beratung im Fachausschuss ist so aufzubereiten, dass diese in Regel im öffentlichen Sitzungsteil des Ausschusses erfolgen kann.
Begründung:
Wenn geschützte Kulturdenkmale abgerissen bzw. vernichtet werden sollen, ist die Bürgerschaft und die Stadtgesellschaft über den drohenden Kulturverlust, natürlich unter Beachtung schutzwürdiger Daten Dritter, zu informieren. Das Denkmalschutzgesetz sieht die Möglichkeit der Übernahme von gefährdeten Denkmalen durch die Gemeinde vor. Deshalb muss die Verwaltungsleitung auch bei laufenden Verwaltungsverfahren ihren Informationspflichten nachkommen, damit die Bürgerschaft ihre Rechte ausüben kann.
Nach den Verpflichtungen, die sich aus § 1 Abs. 3 des Denkmalschutzgesetzes ergeben, haben sich alle Kommunen im Land, also auch die Hansestadt Lübeck, ihren Denkmälern in besonderem Maße anzunehmen und diese vorbildlich zu pflegen.
