ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Ausschussmitgliedes - 20/0406

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Beratungsfolge

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Anfrage:

In der Bürgerschaftssitzung am 28.11.2024 hat die Bürgerschaft beschlossen einen Klimafonds einzurichten und hierzu u. a. beschlossen, dass lediglich “Projekte, die sich durch eine hohe Wirksamkeit oder durch eine messbare Treibhausgas-Minderung auszeichnen gefördert werden” dürfen.


 

In der Pressemitteilung vom 23.06.2026 unter dem Titel “LÜBECKER SOMMERGARTEN lässt den Koberg erblühen” bedankt sich Pia Steinrücke, Wirtschafts- und Sozialsenatorin der Hansestadt Lübeck, u. a. beim Klimafonds für die Unterstützung.


 

Hierzu frage ich den Bürgermeister:


 

  1. Erfolgte durch den Klimafonds eine Unterstützung des Lübecker Sommergartens? Wenn ja: In welcher Höhe?
  2. Sieht der Bürgermeister eine “hohe Wirksamkeit” für den Klimaschutz oder eine “messbare Treibhausgas-Minderung” durch das Projekt als gegeben an?
  3. Wenn eine “hohe Wirksamkeit” für den Klimaschutz angenommen wird: Wie verträgt sich diese Annahme mit der zeitlichen Befristung der Installation bis zum 04.10.2026?
  4. Wenn eine “messbare Treibhausgas-Minderung” angenommen wird: Wie ist diese zu beziffern?
  5. Wie erfolgt künftig die Sicherstellung, dass vom eingerichteten Beirat ausschließlich Projekte gefördert werden, die der eingangs dargestellten Vorgabe der Bürgerschaft zur Einrichtung des Klimafonds entsprechen? Hat der Bürgermeister insbesondere die Befugnis, einer Förderung zu widersprechen, wenn der Beirat Förderungen beschließt, die den Vorgaben nicht entsprechen?
  6. Wie verträgt sich die Angabe in einer Pressemitteilung vom 03.12.2025, wonach der Klimafonds “relativ freie Förderbedingungen” habe, mit dem Beschluss der Bürgerschaft, dass nur “Projekte, die sich durch eine hohe Wirksamkeit oder durch eine messbare Treibhausgas-Minderung auszeichnen gefördert werden” dürfen?

 

 

Begründung:

 

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