ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - 20/0336

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Anlass:

Mündl. Anfrage des AM Arne-Matz Ramcke (Bündnis 90/Die Grünen) im Bauausschuss am 03.11.2025:

 

AM Ramcke erkundigt sich bzgl. der Zuschüsse des Landes zur Aufgabenträgerschaft ÖPNV, ob die Mittel des Bundes für die Unterstützung der Kommunen vollständig durchgereicht werden würden oder ob das Land Mittel davon einbehalte.

 

 

Antwort:

Die ÖPNV-Finanzierung ist in rechtlicher, organisatorischer und finanzieller Hinsicht in einem komplexen Geflecht auf die verschiedenen föderalen Ebenen verteilt. Dabei muss zwischen Infrastruktur und Betrieb sowie zwischen schienen- und straßengebundenem ÖPNV, kurz SPNV und ÖSPV, unterschieden werden.

 

Bis zur Bahnreform im Jahre 1994 lag die Verantwortung für Infrastruktur und Betrieb des Schienenverkehrs ausschließlich beim Bund. Ab 1996 wurde dann die Zuständigkeit für den SPNV an die Länder abgegeben. Die Finanzierung erfolgt über sog. Regionalisierungsmittel. Der Bund beteiligt sich zudem über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG, Art. 125c GG) an der Finanzierung von Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur.

 

Das Regionalisierungsgesetz wurde in den letzten Jahren wiederholt angepasst bzw. geändert. Zusätzliche Mittel wurden insbesondere durch das 5. Änderungsgesetz (Klimapaket) und das 8. Änderungsgesetz (Energiekostensteigerung auf Grund des Ukrainekriegs) zur Unterstützung des ÖPNV zur Verfügung gestellt. Zur besseren Übersicht werden die Zahlungen an das Land Schleswig-Holstein für den Zeitraum 2020 – 2030 als Tabelle dargestellt:

 

Jahr

REG-Mittel

5. Änderungs-gesetz

8. Änderungs-gesetz

Gesamtmittel

%-Ver-änderung

2020

283.510.218,83

4.828.975,61

 

288.339.194,44

 

2021

291.954.524,04

9.857.683,90

 

301.812.207,94

4,67 %

2022

298.892.528,55

10.091.941,81

32.750.243,90

341.734.714,26

13,23 %

2023

309.592.612,18

15.393.419,37

33.922.673,17

358.908.704,72

5,03 %

2024

320.665.697,55

15.943.990,15

35.135.972,98

371.745.660,68

3,58 %

2025

332.153.723,04

16.515.192,39

36.394.738,59

385.063.654,02

3,58 %

2026

343.641.577,55

17.086.386,13

37.653.485,47

398.381.449,15

3,46 %

2027

355.509.443,03

17.676.474,60

38.953.870,90

412.139.788,53

3,46 %

2028

367.822.629,53

18.288.705,11

40.303.051,03

426.414.385,67

3,46 %

2029

380.510.846,40

19.919.582,71

41.693.323,98

442.123.753,09

3,68 %

2030

393.629.315,91

19.571.853,13

43.130.740,56

456.331.909,60

3,21 %

Alle Beträge in EUR

 

Weitere Änderungen des Regionalisierungsgesetzes fanden zum Ausgleich von fehlenden Fahrgeldeinnahmen im Zuge der Covid-19 Pandemie, sowie zum Ausgleich von Mindereinnahmen auf Grund des 9-Euro-Tickets bzw. des Deutschland-Tickets statt. Auf diese Änderungen wird nicht eingegangen, da diese Mittel zweckgebunden zur Verfügung gestellt worden sind.

 

Innerhalb der Länder wird die Zuständigkeit und Finanzierung des ÖPNV gemäß den jeweiligen landesgesetzlichen Bestimmungen auf die kommunale Ebene übertragen. In Schleswig-Holstein erfolgt die Übertragung im Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG). Der ÖPNV ist gem. § 2 Abs. 2 eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe. Eine verbindliche finanzielle Mitverantwortung des Landes Schleswig-Holstein ist nicht vorgegeben.

 

Die Finanzierung ist im § 6 des ÖPNVG geregelt. Im Abs.1 wird dabei auf die Finanzverantwortung des jeweiligen Aufgabenträgers hingewiesen. Im Abs. 2 wird festgehalten, dass Mittel nach dem Regionalisierungsgesetz für den ÖPNV, insbesondere für den SPNV, zu verwenden sind. Gleichwohl regelt Abs. 3, dass aus den Mitteln nach § 8 des Regionalisierungsgesetzes und aus ergänzenden Landesmitteln die Aufgabenträger eine jährliche Pauschale zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung im übrigen ÖPNV erhalten.

 

Die Höhe der Mittel und die Verteilung auf die Kommunen im Land Schleswig-Holstein wird in der Landesverordnung über die Finanzierung des übrigen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVFV SH) geregelt.

 

Die ÖPNV-Mittel setzen sich aus Landesmitteln und Regionalisierungsmitteln zusammen. Die Landesmittel und die Regionalisierungsmittel wurden im Zeitraum 2021 – 2023 jährlich um 1,8 % angehoben. Seit 2024 stellt das Land keine zusätzlichen Mittel mehr zur Verfügung.

 

 

 

 

Jahr

Landesmittel

Regionalisierungsmittel

Gesamt

2020

33.006.100,00 EUR

38.595.230,00 EUR

71.601.330,00 EUR

2021

38.600.100,00 EUR

39.290.000,00 EUR

77.890.100,00 EUR

2022

39.294.900,00 EUR

39.997.221,00 EUR

79.292.121,00 EUR

2023

40.002.200,00 EUR

40.717.200,00 EUR

80.719.400,00 EUR

2024

40.722.300,00 EUR

41.450.100,00 EUR

82.172.400,00 EUR

2025

40.722.300,00 EUR

41.450.100,00 EUR

82.172.400,00 EUR

2026

40.722.300,00 EUR

41.450.100,00 EUR

82.172.400,00 EUR

2027

40.722.300,00 EUR

41.450.100,00 EUR

82.172.400,00 EUR

2028

40.722.300,00 EUR

41.450.100,00 EUR

82.172.400,00 EUR

2029

40.722.300,00 EUR

41.450.100,00 EUR

82.172.400,00 EUR

ÖPNV-Mittel des Landes SH 2020-2030 laut ÖPNVFV-SH

 

Das Land Schleswig-Holstein hat insbesondere in den Jahren 2020 bis 2024 die ÖPNV-Mittel für die Kreise und kreisfreien Städte um knapp 14 % erhöht. Im gleichen Zeitraum erhielt das Land allerdings knapp 29 % zusätzliche Mittel für den ÖPNV vom Bund. Die Gelder steigen zudem weiterhin jährlich um durchschnittlich 3,5 % an. Durch die entfallende Dynamisierung der ÖPNV-Mittel, die an Kreise und kreisfreie Städte weitergeleitet werden, verbleibt ein jährlich ansteigender Anteil der Bundesmittel beim Land. Letztendlich besteht hier allerdings auch keine gesetzliche Verpflichtung für das Land, diese Mittel weiterzuleiten.

 

Loading...