Bericht öffentlich - VO/2024/13225-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht zur Schulwegsicherheit Grundschule Lübeck-Niendorf/Niendorfer Hauptstraße 17 - 21
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
- Beteiligt:
- 1.201 - Haushalt und Steuerung; 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Aug 17, 2026
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Anlass:
Anfrage des AM Jochen Mauritz (CDU) im Bauausschuss am 06.05.2024 (VO/2024/13225)
Wie lässt sich die Schulwegsicherheit vor der Grundschule Lübeck-Niendorf erhöhen? Welche Maßnahmen können kurzfristig umgesetzt werden?
Mündl. Anfrage des AM Barbara Steffen (CDU) im Bauausschuss am 16.12.2024
AM Steffen bittet darum, darzulegen, welche Schritte notwendig wären, um vor der Grundschule Niendorf einen Zebrastreifen einrichten zu können. Vor Ort müssten die Schüler die Straße queren ohne eine Ampelanlage oder einen Zebrastreifen nutzen zu können. Es müsse eine sichere Querung eingerichtet werden.
Bericht:
Für eine ganzheitliche Sicherung des Schulwegs zur Grundschule Niendorf, sind die Gegebenheiten direkt vor der Schule und zusätzlich die Wege entlang der Niendorfer Hauptstraße zu betrachten.
Bei einem gemeinsamen Termin mit der Schulleitung, einem Elternvertreter und der Präventionsstelle der Polizeidirektion Lübeck wurden die als problematisch angesehenen Punkte der Schulwegführung vor Ort betrachtet.
Insbesondere für Schüler:innen aus Moisling kommend, fehlt direkt vor der Schule eine gesicherte Querung der Fahrbahn. Darüber hinaus ist durch den kurvigen Verlauf der Straße die Sicht eingeschränkt, was bei den Schüler:innen zu einer zusätzlichen Verunsicherung führt.
Aufgrund dieser Randbedingungen, sieht die Verwaltung einen Bedarf zur weiteren Prüfung der Möglichkeiten zur Verbesserung der Schulwegsicherheit.
Zudem sind Schulen laut Schleswig-Holsteinischem Schulgesetz § 63 Abs. 1 Nr. 22 für die Erstellung und Aktualisierung von Schulwegplänen zuständig. Auch wenn in Schleswig-Holstein die Erstellung eines Schulwegplans nicht verpflichtend ist, hilft dieser Eltern und Schülerinnen und Schülern einen gesicherten Weg zum Schulgelände zu finden.
Bisher liegt für die Grundschule Niendorf kein Schulwegplan vor. Dieser wird derzeit erarbeitet und soll im Rahmen der nächsten Schulkonferenz beschlossen werden. Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen sollen mit aufgenommen werden und einen klaren und sichereren Schulweg gewährleisten.
Prüfung kurzfristiger Maßnahmen
Als kurzfristig umsetzbare Maßnahmen wurden Verschwenkungen in der Straßenführung und das Aufbringen von Piktogrammen geprüft. Durch die Verwendung von Verschwenkungen bzw. Einengungen kann das gefahrene Tempo reduziert werden und dazu beitragen, den Verkehrsfluss zu beruhigen.
Bild 1: Skizze Verkehrsführung mit Einengung
Bei der Prüfung eines möglichen Standorts ist festzustellen, dass der Einbau nur südlich der vorhandenen Bushaltestelle stadtauswärts erfolgen kann. Nördlich der vorhandenen Bushaltestelle wäre die Sicht auf die Verschwenkung, aufgrund der vorhandenen Kurve, für den Verkehr nicht ausreichend.
Zudem muss die bauliche Einengung so weit von der Bushaltestelle entfernt sein, dass der Bus noch ausreichend Wegstrecke zur Verfügung hat, um gerade an der Bushaltestelle halten zu können. Wie aus der oben eingefügten Skizze zu entnehmen ist, ist der für die Skizze gewählte Abstand bereits zu gering, sodass der hintere Teil des Busses nicht mehr direkt am Bordstein zum Stehen kommen kann. Hierdurch entsteht eine Lücke zum Bordstein, die beim Aussteigen überwunden werden muss. Da dies ein vermeidbares Hindernis darstellt, wird dieser Standort für eine Einengung nicht weiter in Erwägung gezogen.
Der Einbau einer Verschwenkung südlich der Haltestelle, würde in dem Fall zu einer Verlangsamung, nicht Stillstand, des Verkehrs und auch zu einem Rückstau bis vor die Schule führen. Hierdurch würde für die Schulkinder eine noch unübersichtlichere Verkehrslage entstehen.
Gegenüber der Einmündung „Im Block“ ist die Herstellung einer Einengung insofern problematisch, als dass sich die Verkehrsbeziehungen im Einmündungsbereich ändern. Der Verkehr in nördlicher Richtung wäre auf Höhe der Einmündung auf der Seite des Gegenverkehrs. Beim Einbiegen in die Niendorfer Hauptstraße aus der Straße „Im Block“ kann es dadurch für ortsunkundige Verkehrsteilnehmende zu unübersichtlichen Situationen beim Abbiegen kommen.
Zudem wird die Einmündung durch die Müllabfuhr genutzt, die von Süden kommend in die Straße „Im Block“ einbiegt. Die Einengung in dem Bereich beeinflusst die benötigte Schleppkurve und damit auch die Möglichkeit zum Einfahren in die Straße.
Bei beiden möglichen Standorten ergeben sich zusätzliche vermeidbare Gefährdungen, weshalb von dieser Lösung abgesehen wird.
Das zusätzliche Aufbringen von Piktogrammen wurde ebenfalls in Betracht gezogen. Aus Erfahrung ist bei der Verwendung von, insbesondere farbigen, Piktogrammen zu bedenken, dass diese schnell an Sichtbarkeit im überfahrenen Bereich verlieren. Die Piktogramme sind nach kurzer Zeit nur noch in Teilen zu erkennen und verlieren ihre Wirkung. Die Instandhaltung dieser Piktogramme ist zudem schwierig, da bisher nur eine komplette Neumarkierung die Piktogramme wieder in Gänze sichtbar macht.
Angesichts des erhöhten und nicht absehbaren Aufwands zur Instandhaltung, sieht die Verwaltung dies als nicht praktikable Vorgehensweise an.
Zusammenfassend ist bezüglich der kurzfristigen umsetzbaren Maßnahmen festzustellen, dass diese nichts an der vorhandenen Verkehrssituation ändern bzw. diese nicht signifikant verbessern.
Wie bereits erwähnt, entsteht die Verunsicherung zur Querung der Fahrbahn nicht durch zu schnelle oder unaufmerksame Verkehrsteilnehmende, sondern durch die schlechte Sicht für querende Personen auf den Verkehr und umgekehrt.
Eine alleinige Reduzierung der Geschwindigkeit des Verkehrs reicht nicht aus, um die Sicherheit der querenden Fußgänger:innen dauerhaft zu erhöhen.
Einrichtung einer gesicherten Querung im Bestand, haltestellennah
Somit ergibt sich die Notwendigkeit, Möglichkeiten zur Herstellung einer gesicherten Querung vor der Schule zu prüfen.
Als gesicherte Querung kommt in diesem Fall ein Fußgängerüberweg oder eine Bedarfsampel in Frage. Aufgrund der bereits erwähnten Kurven der Straße, sind die Sichtbeziehungen eingeschränkt.
Eine Überprüfung der Sichtdreiecke hat ergeben, dass diese für die Herstellung eines Fußgängerüberwegs ausreichend sind, wenn die Begrenzung der erlaubten Geschwindigkeit auf der Fahrbahn bei 30 km/h bestehen bleibt.
In der nachfolgend dargestellten Skizze sind die zuvor erwähnten Sichtdreiecke dargestellt. Aus der Skizze lässt sich ebenfalls erkennen, dass gegenüber der Bushaltestelle eine Zufahrt vorhanden ist. Hierbei handelt es sich um die Zufahrt zum Schulgelände.
Generell ist zu erwähnen, dass Fußgängerüberwege in Bereichen von Zufahrten nicht hergestellt werden dürfen, da zum Erreichen der Zufahrt der Überweg mit einem Fahrzeug gequert werden muss. Nur eine Verlegung der Zufahrt würde in diesem Fall dazu führen, dass ein Fußgängerüberweg hergestellt werden kann.
Bild 2: Skizze Sichtdreiecke Bordabsenkung, Querung haltestellennah
Eine Positionierung des Überwegs wie in der vorigen Skizze dargestellt, bedeutet, dass sich diese direkt vor der bestehenden Bushaltestelle befinden würde. Die entsprechende Richtlinie beschreibt in diesem Fall, dass bei einem Halt eines Busses die Sicht auf den Überweg für nachfolgende Fahrzeuge eingeschränkt ist. Aus diesem Grund ist in diesem Fall das Überholen des Busses zuverlässig zu verhindern.
Das bedeutet, dass eine bauliche Trennung der Fahrstreifen erfolgen muss und das Beschildern eines Überholverbots nicht ausreichend ist. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten im Zusammenhang mit der Breite der Fahrbahn, ist eine bauliche Trennung nicht herstellbar, da die benötigten Breiten nicht zur Verfügung stehen.
Die für die Errichtung eines Fußgängerüberwegs geltenden Regelungen finden auf die Herstellung einer Bedarfsampel keine Anwendung. Daher wurde diese Alternative ebenfalls einer Prüfung unterzogen und als eigene Variante zur Verbesserung der Querung dargelegt.
Einrichtung einer gesicherten Querung im Bestand, mit Abstand zur Haltestelle
Eine Verschiebung des Fußgängerüberwegs in einen Bereich außerhalb des Sichtdreiecks, zum Beispiel Richtung Süden, führt dazu, dass die Sicht durch einen haltenden Bus an der Haltestelle stadteinwärts eingeschränkt wird.
Bild 3: FGÜ südlich Einfahrt "Im Block"
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist im Zusammenhang mit den vorhandenen Bushaltestellen bei der Prüfung der Sichtdreiecke festzustellen, dass eine Herstellung eines Fußgängerüberwegs oder einer Bedarfsampel im Bestand nicht möglich ist.
Einrichtung einer gesicherten Querung durch Verschiebung von Haltestellen
Durch eine Verschiebung oder Änderung der vorhandenen Bushaltestelle, kann jedoch die Möglichkeit entstehen, einen regelkonformen Fußgängerüberweg herzustellen, wodurch das Queren der Fahrbahn verbessert wird.
Hierfür wurden drei Varianten untersucht, die nachfolgend erläutert werden. Ein detaillierter Übersichtsplan mit Darstellung der drei Varianten:
V1 Einrichtung einer Bedarfsampel
V2 Vorgezogene Bushaltestelle stadtauswärts
V3 Verschobene, vorgezogene Bushaltestelle stadtauswärts
kann der beigefügten Anlage entnommen werden.
Variante 1 Einrichtung einer Bedarfsampel
Die nachfolgende Skizze veranschaulicht die mögliche Positionierung der Anlage sowie die relevante Sichtbeziehung Richtung Norden.
Für den Betrieb einer Lichtsignalanlage wären beidseitig der Fahrbahn Masten zu errichten, um die Sichtbarkeit auch für hinter einem haltenden Bus wartende Fahrzeuge zu gewährleisten.
Optional könnte ein Mast mit Ausleger die Erkennbarkeit weiter verbessern. Somit wäre die Sicht auf die LSA auch im Zusammenhang mit der zuvor erläuterten Kurve gegeben und regelkonform herstellbar.
Bild 4: Variante 1 - Bedarfsampel
In der Skizze sind die Kronenbereiche der in unmittelbarer Nähe stehenden, historischen Bäume, die aus dem Jahr 1759 stammen, dargestellt.
Aufgrund der Höhe der Bäume kann davon ausgegangen werden, dass diese keinen Einfluss auf die Sichtbarkeit der seitlich geplanten Masten haben werden.
Sollte optional ein Mast mit Ausleger verwendet werden, ist die Sichtbarkeit aufgrund der herabhängenden Äste genauer zu prüfen.
Variante 2 vorgezogene Bushaltestelle
Bei der zweiten Variante wird geprüft, ob die Bushaltestelle in die Fahrbahn vorgezogen werden kann.
Bild 5: Variante 2 - Vorziehen BHS
Bei dieser Variante wird die Fahrbahn vor der Schule dauerhaft auf einen Fahrstreifen reduziert.
Während der Bus an der Haltestelle hält, wird gewährleistet, dass kein Verkehr fließt. Die Kinder, die zur Schule wollen, können vor dem Bus die Straße queren. Dies bedingt einen längeren Halt an der Bushaltestelle, was im Fahrplan berücksichtigt werden muss.
Als Nachteil dieser Variante kann angesehen werden, dass der Verkehr während des Haltens nicht weiterfließen kann. Darüber hinaus ist die Querung der Straße nur während des Haltens des Busses gefahrlos gewährleistet. Ohne haltenden Bus ist die Möglichkeit der Querung verbessert, da nur noch ein Fahrstreifen zu queren ist.
Durch den vorgezogenen Wartebereich verbessert sich zusätzlich die Sichtbeziehung zum Kfz-Verkehr.
Variante 3 Verschobene vorgezogene Bushaltestelle
Die dritte Variante stellt eine Mischung der beiden zuvor dargestellten Varianten dar. Zur weiteren Verbesserung der Sichtbeziehung wird untersucht, ob eine Verschiebung der vorgezogenen Bushaltestelle weitere Vorteile bringt.
Bild 6: Variante 3- Verschiebung vorgezogene Bushaltestelle
Die vorgezogene Bushaltestelle wird direkt vor der bereits dort hergestellten Haltestelle der Gegenrichtung errichtet. Somit tritt beim Halt eines Busses in beide Richtungen ein Stillstand des Verkehrs ein und ein gleichzeitiges Halten an beiden Bushaltestellen ist nicht möglich. Durch die Verschiebung der Haltestelle Richtung Süden, kann eine bereits verbesserte Sichtbeziehung im Vergleich zur Variante 2 noch weiter verbessert werden, da der Abstand zur nächsten Kurve vergrößert wird.
Die Querung der Fahrbahn erfolgt über einen Fußgängerüberweg oder einer Bedarfsampel im Bereich des derzeitigen Standorts der Bushaltestelle. Bei dieser Variante ist zu bedenken, dass eine zusätzliche Querung der Straße „Im Block“ erforderlich ist, um die Niendorfer Straße queren zu können. Aufgrund der geringen Verkehrsbelastung der Straße „Im Block“, kann diese als ungesicherte Querung hergestellt werden.
Die vorhandenen beengten Platzverhältnisse lassen keinen Aufbau eines Fahrgastunterstands zu. Der im Bestand vorhandene Unterstand ist zu weit entfernt und der haltende Bus müsste zu lange auf die Fahrgäste warten, bis diese den Bus erreichen.
Zuwegung Grundschule
Abgesehen von der fehlenden Möglichkeit der gesicherten Querung vor der Schule, ist die Zuwegung entlang der Niendorfer Hauptstraße ebenfalls zu betrachten. Im Bereich der Niendorfer Hauptstraße ist nur einseitig ein Gehweg vorhanden. Somit müssen die Schulkinder auf dem Weg zur Schule auch an anderen Stellen die Straße queren.
Dies ist in der Niendorfer Hauptstraße in Höhe des Bahnübergangs der Fall. Hier endet der nördliche Gehweg und beginnt der Gehweg auf der Südseite. Im Bereich vor dem Bahnübergang, ist somit ebenfalls ein Fußgängerüberweg herzustellen, um in diesem Bereich ebenfalls eine gesicherte Querung zu ermöglichen.
Bild 7: Möglicher Schulweg von Moisling
Durch die Herstellung einer der Varianten zur Querung vor der Schule und der zusätzlichen Herstellung eines Fußgängerüberwegs in Höhe des Bahnübergangs, ist eine ganzheitlich sichere Zuwegung inkl. Querung der Straße für Schüler:innen der Grundschule möglich. Der Schulweg von Moisling kommend würde entlang des im nachfolgenden Lageplan dargestellten Verlaufs gesichert erfolgen können.
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Bild 8: Möglicher Schulweg von Moisling
Zur Ausführung vorgeschlagene Variante
Unter Berücksichtigung der dargestellten Vor- und Nachteile der Varianten, stellt die Variante 1 aus verkehrlicher Sicht die bestmögliche Lösung dar. Nur bei dieser Variante ist gewährleistet, dass eine Querung der Fahrbahn insbesondere für die Schulkinder gesichert und erkennbar geregelt ist.
Bei Variante 2 ist von Nachteil, da eine Querung der Fahrbahn für Schüler:innen nur während des Haltens des Busses ungehindert gewährleistet werden kann. Da dies insbesondere für die Kinder keine wesentliche Verbesserung darstellt, wird diese Variante nicht weiterverfolgt.
Zudem stellt dies nur eine ungesicherte Querung mit Vorrang für den Verkehr dar. Dies ist bedingt durch die Lage direkt im Bereich der Zufahrt zur Schule. Im Bereich von Zufahrten können keine Querungen mit Vorrang für Personen hergestellt werden.
Bei Variante 3 ist eine sichere und regelkonforme Querung möglich. Es ist bei dieser Variante zu bedenken, dass die Fahrbahn, wie bei Variante 2, dauerhaft auf eine Spur eingeengt wird.
Bei Baumaßnahmen auf der B75 wird die Niendorfer Hauptstraße als Umleitungsstrecke ausgewiesen. Zudem ist bei Stau auf der B75 sowie der Autobahn A1 ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf der Niendorfer Hauptstraße zu beobachten. Bei einer Einengung auf einen Fahrstreifen, sind in diesen Situationen die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Niendorfer Hauptstraße nicht abschätzbar.
Aufgrund der nicht absehbaren Auswirkungen auf den Verkehr, ist von der weiteren Berücksichtigung abzusehen.
Aus zuvor genannten Gründen empfiehlt die Verwaltung die Herstellung der Variante 1 Einrichtung einer Bedarfsampel zur Verbesserung der Möglichkeit zur Querung der Niendorfer Hauptstraße vor der Grundschule Niendorf.
Ausführung/Kosten/Finanzierung
Von April bis November 2026 erfolgt eine Sanierung der B75 durch den LBV-SH. Die Niendorfer Hauptstraße ist während der Bauzeit die offizielle Umleitungsstrecke.
Aufgrund des durch die Umleitung bedingten erhöhten Verkehrs, sind während der Nutzung als Umleitungsstrecke keine Arbeiten zur Herstellung der Bedarfsampel möglich.
Für den Zeitraum in dem die Niendorfer Hauptstraße als Umleitungsstrecke genutzt wird, wurden gesonderte Maßnahmen zur Sicherung der Querung zwischen dem LBV.SHG und der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt bzw. angeordnet.
Die Kosten für die Maßnahme können somit für den Haushalt 2027 berücksichtigt und die Maßnahme damit Anfang 2027 ausgeführt werden. Eine Möglichkeit zum Erhalt einer Förderung besteht nach derzeitigem Kenntnisstand nicht. Im Rahmen der Vorplanung wurde eine Kostenschätzung erarbeitet. Bei der Herstellung der Vorzugsvariante 1 im Zusammenhang mit der Herstellung der Querung am Bahnübergang, entstehen geschätzte Kosten in Höhe von voraussichtlich 98.000,00 EUR (brutto). Die dargelegten Arbeiten sind erforderlich, um einen ganzheitlich gesicherten Schulweg zu ermöglichen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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