ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 20/0390

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Bei dem Produktsachkonto 552001 843.7852000 Wasser und Hafen, Bahnhof Lübeck Hafen, Ersatzneubau der Weichen 135, 136 und 137, Tiefbaumaßnahmen werden für das Haushaltsjahr 2026 652.000,00 EUR zur Deckung des Bedarfes außerplanmäßig bewilligt.

 

Deckung: Eine Deckung in Höhe von 652.000,00 EUR erfolgt aufgrund von absehbaren Minderauszahlungen aus dem Produktsachkonto 552001 511.7852000 – Wasser und Hafen, Skandinavienkai, Flächenanhebung, Tiefbaumaßnahmen. Die Mittel stehen auf dem genannten Produktsachkonto im Haushalt 2026 zur Verfügung.

 

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Begründung:

Für die Investitionsmaßnahme Ersatzneubau der Weichen 135, 136 und 137, Bahnhof Lübeck Hafen ist die Projektfreigabe 2025 mit VO/2025/14209 erfolgt. Zur Herstellung der haushaltsmäßigen Ordnung ist in diesem Jahr ein Bürgerschaftsbeschluss über eine außerplanmäßige Bewilligung erforderlich, da die 2025 bereits bestellten Weichen aufgrund der sehr langen Lieferzeiten, bedingt durch erhöhte Bauaktivitäten der DB InfraGO AG, entgegen der ursprünglichen Annahme gem. o. g. Vorlage erst später in 2026 geliefert wurden. In diesem Jahr müssen die neuen Weichen zwingend eingebaut werden. Daher fallen im laufenden Haushaltsjahr sowohl die Anschaffungs- als auch die Herstellungskosten in Höhe von ca. 652.000,00 EUR an.

 

Die Hansestadt Lübeck, Bereich Lübeck Port Authority, ist Eisenbahninfrastruktur-unternehmen für die Lübecker Hafenbahn und als solches gemäß § 4 Absatz 3 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) und gemäß § 3 Absatz 1 Landeseisenbahngesetz Schleswig-Holstein (LEisenbG SH) verpflichtet, ihre Eisenbahninfrastruktur in betriebssicherem Zustand zu halten. Die Weichen 135, 136 und 137 werden wegen ihrer zentralen Lage stark genutzt; sie sind Bestandteil des Anschlusses des Bahnhofs Lübeck Hafen und Vorwerk an das überörtliche Schienennetz. Dieser Bahnhof ist erforderlich, um den Anschluss des Vorwerker Hafens, der Waggonwerkstatt der Nordic Rail Service GmbH sowie der Firmen Lübecker Maschinenbau Gesellschaft mbH (LMG) und Boie GmbH & Co. KG und des Roddenkoppelkais sicherzustellen. Der Bahnhof Vorwerk dient u. a. auch der Abstellung von Nahverkehrszügen, und ist damit nicht nur für den Schienengüterverkehr, sondern auch für den Schienenpersonennahverkehr von Bedeutung.

 

Die Deckung der Kosten in Höhe von insgesamt ca. 652.000,00 EUR erfolgt aus dem Produktsachkonto 552001 511.7852000 – Wasser und Hafen, Skandinavienkai, Flächenanhebung, Tiefbaumaßnahmen. Die Haushaltmittel dieses Ansatzes werden 2026 nicht in voller Höhe benötigt werden.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die neuen Weichen müssen zwingend noch in diesem Jahr eingebaut werden, da sich zum einen der Zustand der alten Weichen noch einmal deutlich verschlechtert hat und zum anderen bereits die für den Einbau erforderlichen Sperrpausen, abgestimmt auf die Bedürfnisse der Kunden und die Bauaktivitäten der DB InfraGO AG im Raum Lübeck, geplant und angekündigt wurden. Um für den Einbau der Weichen während der an die Sperrpausen der DB InfraGO angepassten Sperrpausen eine Baufirma gewinnen zu können, sind zuzüglich zu den Fristen, die durch das Vergabeverfahren vorgegeben sind, weitere Vorlaufzeiten erforderlich. Diese bedingen, dass eine Entscheidung der Bürgerschaft im September nicht abgewartet werden kann.

 

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