ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Ausschussmitgliedes - 20/0295

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Beratungsfolge

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Anfrage:

Am 21.04.2026 meldete ich über „Mein Lübeck“ (Anliegen melden) eine m. E. illegale Müllentsorgung in der Brandenbaumer Landstraße. Eine nicht unerhebliche Müllmenge wuchs „von Tag zu Tag“ erheblich an. Schon am gleichen Tage wurde ich von den EBL kontaktiert und um Auskunft bzgl. der Müllmenge gebeten, was ich gerne tat. Weiterhin wurde mir mitgeteilt, dass keine systemseitige Anmeldung vorläge und der Müllhaufen am 22.04.26 beseitigt werden würde, was auch so geschah.

 

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

a) Welchen Umfang umfasste die am 22.04.26 entsorgte Müllmenge?

b) Wurde eine Kostenberechnung für diese Entsorgung erstellt?

c) Ist ein Verursacher ermittelt worden und wurden diesem die Kosten in Rechnung gestellt?

d) Werden bei der Beseitigung illegaler Müllkippen grundsätzlich Kostenberechnungen erstellt und Verursacher Ermittlungen durchgeführt?

e) Werden Strafanzeigen durch die EBL oder dem KOD erstellt?

f) Wie oft werden die EBL mit der Beseitigung illegaler Müllmengen beauftragt und welchen Umfang umfasst diese Beseitigung.

 

Begründung:

Erfolgt mündlich.

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Anlagen

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