ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Ausschussmitgliedes - 20/0347

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Beratungsfolge

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Anfrage:

In der Verwaltungsvorlage zur Anmietung der neuen Unterkunft für wohnungslose Menschen im Stadtteil Moisling wird auf steigende Zahlen von Wohnungslosen verwiesen trotz Präventionsarbeit.
 

Dazu haben wir folgende Fragen:

1.Welche Ansätze der Prävention werden im Rahmen der Obdachlosenhilfe bezogen auf welche Zielgruppe (U 25, Senior:innen, Menschen mit Behinderung/Pflegebedarf, Familien mit Kindern, alleinstehende Frauen etc) in Lübeck bereits umgesetzt im Hinblick auf:

  • Frühzeitige Identifizierung gefährdeter Personen
  • Verhinderung von Kündigungen/Räumungen bei Mietschulden
  • Zugang zu sozialen Hilfen und rechtlicher Beratung
  • Integrierte Soziale Unterstützung bei Mehrfachproblematiken (z.B. Schulden, Sucht, psychische Erkrankung, Rausfall aus Versicherungssystemen, Beeinträchtigungen, etc.)

 

2. Wie müsste aus Sicht der Verwaltung und der Träger ein nachhaltiges Präventions- und Kriseninterventionskonzept gestaltet sein, um trotz angespanntem Wohnungsmarkt Wohnungslosigkeit wirksam vermeiden zu können.
 

3. Wie müssten insbesondere die Übergänge zwischen den Systemen der Sozialgesetzbücher z.B. Jugendhilfe SGB VIII zur Erwachsenenhilfe/Eingliederungshilfe SGB XII gestaltet sein, welche Konzepte der Zusammenarbeit gibt es bereits bzw. sollten entwickelt werden, um Wohnungslosigkeit zu verhindern.

 

 

Begründung:

Die Zahl der wohnungslosen Menschen steigt bundesweit und auch in Lübeck deutlich und sichtbar an. Insbesondere junge Menschen unter 25J., Frauen und Senior:innen sind betroffen. Obdachlosigkeit ist die extremste Form von Armut.

 

Der neuste Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes 2025 mit dem Titel „wachsende Armut -schrumpfende Sicherheit“ weist eine steigende Armutsquote auf. Schleswig-Holstein liegt mit 16,8 % über dem bundesweiten Durchschnitt von 16,1 %.

 

Nach der Wohnarmuts-Studie des Paritätischen müssen Armutsbetroffene Haushalte im Durchschnitt 43,7 % ihres Einkommens allein für das Wohnen aufbringen. Wohnarmut ist danach deutlich weiter verbreitet als die „klassisch“ gemessene Armut. Die Frage, was bleibt für Leben und Teilhabe, wenn man die Wohnkosten abzieht, ist entscheidend für das subjektive Empfinden der Menschen und ihre Möglichkeiten sich vor Armut und Überschuldung zu schützen.

 

Obdachlosigkeit entsteht in der Regel aufgrund von Mietschulden, oft vor dem Hintergrund von Arbeitslosigkeit, Trennungen, Lebenskrisen wie Erkrankungen, Unfälle, Verlust des Partners, der Eltern, des Kindes etc.

 

Neben notwendigen Instrumenten wie Investitionen in den bezahlbaren und sozialen Wohnungsbau seitens des Bundes und des Landes sind auch verbesserter Mieterinnenschutz und wirksame Instrumente zur Durchsetzung bzw. Anwendung bestehenden Rechts von großer Bedeutung.

 

Diese sind in kommunaler Verantwortung umsetzbar. Die Erarbeitung eines wirksamen Präventions- und Kriseninterventionskonzeptes sollte -auch aus Kostengründen- Vorrang vor dem weiteren Ausbau von Unterkünften und Konzepten wie Housing First haben.

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