ALLRIS - Vorlage

Antrag der Bürgerschaftsfraktion Die Linke & GAL - 20/0263-03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Bürgermeister wird gebeten, im August 2026 der Bürgerschaft und den relevanten Ausschüssen zu berichten, 

 

a) wie viel zusätzliches Personal in welchen Bereichen benötigt wird, um in den Haushaltsjahren 2027-2031 die Anforderungen des Bürgerschaftsbeschlusses VO/2023/11887-01-01-01 umzusetzen

b) welche Radwege, die zu schmal oder nicht zu sanieren sind, durch Neuaufteilung des Straßenraums und Teilumwidmung von 3-4 spurigen Fahrbahnen zu  Fahrradwegen (mit Schutzstreifen) werden können, um einem aktuellen (oder besseren) Standard zu entsprechen

Siehe dazu beispielhaft:
"Beschluss des geänderten Antrags VO/2023/12108 Carl Howe (GAL) Prüfung für den Radweg entlang der Hüxtertorallee

Die Verwaltung soll die Umsetzbarkeit prüfen und dazu dem Bauausschuss berichten:

 

In der Hüxtertorallee wird auf dem Abschnitt zwischen „Mühlenteller“ (Mühlentorplatz) und der Kreuzung Rehderbrücke/ Moltkestraße beidseitig ein geschützter Radstreifen gebaut. 

Die dafür notwendigen Umverteilungsmaßnahmen des bisherigen Straßenraums sind vorzunehmen. Die Maßnahme soll zeitlich im Zuge der derzeit stattfindenden Baumaßnahmen vollzogen werden."
 

c) welche Straßen in welchem Jahr zu Fahrradstraßen umgewidmet werden sollen.

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Begründung:

Der Radentscheid hat mit 13.610 Unterschriften deutlich gemacht, dass die Lübeckerinnen und Lübecker eine zügige Verbesserung der Radinfrastruktur wünschen. Die Bürgerschaft hat dazu beschlossen, jährlich 18,8 Millionen Euro im Haushalt zur Verfügung zu stellen. Die damit verbundenen beschlossenen Ziele wurden bisher in keinem Jahr vollständig erfüllt. Dies hängt zum einen mit den begrenzten personellen Ressourcen für Planung und Umsetzung zusammen, weshalb wir Auskunft darüber erhalten möchten, wie viele zusätzliche Personalstellen es nach Einschätzung der Verwaltung benötigt, um den Bürgerschaftsbeschluss in jedem Haushaltsjahr umzusetzen. 

Eine Forderung des Radentscheids war auch, Flächen des Straßenraums für die einzelnen Mobilitätsarten gerecht zu verteilen. "Bei baulichen Maßnahmen soll die Priorisierung in der Reihenfolge  Fuß-, Fahrradverkehr und ÖPNV erfolgen. Der Ausbau von Fahrrad- und Fußwegen erfolgt in Regelbreite (ERA- bzw. EFA-Standard) oder besser, ggf. zu Lasten des ruhenden oder fahrenden Kfz-Verkehrs, aber möglichst nicht unter Inanspruchnahme von Grünflächen." Weiter heißt es: "Wenn es nicht genug Platz für normale Radwege gibt, könnten Fahrradstraßen gebaut werden."

 

Deshalb erbitten wir eine Aufstellung darüber, welche Radwege nicht entsprechend des Standards saniert oder gebaut werden können, so dass eine Umverteilung des Straßenraums oder die Einrichtung von Fahrradstraßen als Lösung zur Verbesserung infrage kommen. 

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