ALLRIS - Vorlage

Antrag der Bürgerschaftsfraktion Die Linke & GAL - 20/0233-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 1. Integratives Wohnprojekt für Auszubildende, Studierende und junge geflüchtete Menschen
 Der Beschluss des Antrags der Fraktion grün+alternativ+links (GAL), VO/2018/05781 am 22.02.2018 durch die Lübecker Bürgerschaft wird in dem Bebauungsgebiet Bornkamp/Schärenweg umgesetzt mit dem Bestreben, ein integratives Wohnprojekt für Studierende, Azubis und junge geflüchtete Menschen zu realisieren.

Der Beschluss besagt, dass aufgrund fehlenden bezahlbaren Wohnraums für Auszubildende, Studierende und junge geflüchtete Menschen zeitnah geprüft und berichtet werden soll, wie ein (ähnliches)* integratives Wohnprojekt für Auszubildende, Studierende und (junge) Geflüchtete in Lübeck entstehen kann. Das Studentenwerk SH ist mit einzubeziehen.

*Beispiele aus anderen Städten wie München oder Freiburg können als positive und erfolgreiche Beispiele herangezogen werden.

 

2. Energiekonzept zur klimafreundlichen Energieversorgung

a) Es wird unverzüglich ein Energiegutachten für das künftige Bebauungsgebiet Bornkamp / Schärenweg beauftragt, um die weitere Planung daran anpassen zu können.

b) Ergänzung des Bebauungsplans an geeigneter Stelle durch den Satz:
In diesem Gebiet ist die Nutzung fossiler Brennstoffe zur Wärmeversorgung unzulässig.

 

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Begründung:

Zu 1. Es gibt seit Februar 2018 den Beschluss des GAL-Antrags VO/2018/05781 durch die Bürgerschaft, ein integratives Wohnprojekt für junge Menschen zu realisieren, der bisher nicht umgesetzt wurde. Möglicherweise geriet der Beschluss in Vergessenheit. Wohnraummangel besteht seither weiterhin für alle Bevölkerungsgruppen mit niedrigen und mittleren Einkommen. Da am Bornkamp /Schärenweg eine Unterkunft für Studierende entstehen soll, eignet sich die zukünftige Bebauung für einen solchen integrativen Ansatz, von dem alle gleichermaßen profitieren können: Studierende, Auszubildende und junge geflüchtete Menschen, die zur Zeit in Gemeinschaftsunterkünften leben und keinen Wohnraum finden. 
 

Zu 2. In den Stellungnahmen wird unter 10.25 Energiekonzept ausgeführt, das die "Erstellung eines Energiekonzeptes zu einem frühen Planungsstadium (...) dem Ziel dient, alle Klimaschutzpotenziale im Verfahren zu ermitteln und beim Planentwurf zu berücksichtigen. Es gibt u.a. Hinweise zur Verbesserung der Energieeffizienz, zur Auswahl der Baumaterialien und zu den Möglichkeiten der klimafreundlichen Energieversorgung. Deshalb ist die regelhafte Erstellung von Energiekonzepten in Bebauungsplanverfahren eine politisch beschlossene Aktivität des Masterplan Klimaschutz (EB_NB_4). Dieses fehlt im vorliegenden Entwurf und deshalb wurden viele Optionen für den Klimaschutz verschenkt. Da die Stadt Eigentümerin der Fläche ist, gab es einen großen Handlungsspielraum.

Auf Seite 25 der Begründung wird dem Erschließungsträger empfohlen, ein Energiegutachten zu beauftragen. Das Thema Energieversorgung in nachgelagerte Verfahren (Bauantrag) zu verschieben, ist jedoch nicht sinnvoll. So ist der Vorschlag auf Seite 90 der Begründung, eine „geschlossene, innovative Lösung für das Plangebiet zum Beispiel in Form eines kalten Nahwärmenetzes“ zu priorisieren aus Klimaschutzsicht positiv. Da netzgebundene Energiekonzepte Platz benötigen, der vorgehalten werden muss, wurden die Optionen für „innovative Lösungen“ nicht planerisch gesichert. Auf Seite 25 der Begründung ist der Anschluss des Gebietes an ein vorhandenes Erdgasnetz als Option genannt. Diese Möglichkeit der Wärmeversorgung mittels fossiler Energieträger sollte ausgeschlossen werden. Textvorschlag für eine Festsetzung: „In diesem Gebiet ist die Nutzung fossiler Brennstoffe zur Wärmeversorgung unzulässig.“

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