ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - 20/0079-01

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Beratungsfolge

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Anlass:

Anfrage des AM Bernhard Simon (CDU) im Hauptausschuss am 09.06.2026:

 

Organisationsanpassung GMHL – Vorgehensweise 2026 im Kontext des Haushalts 2026 (20/0079)

Nachreichen von Angaben zu Kosten: Welche Kosten entstehen voraussichtlich dadurch, dass die Reinigungsaufgaben, die bisher von städtischen Mitarbeitenden wahrgenommen worden sind, extern vergeben werden?

 

 

Antwort:

Die Mehrkosten der externen Vergabe belaufen sich auf 87.193,09 EUR p.a.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herleitung:

 

Eigenreinigung

Fremdreinigung
(befristete Ausschreibung)

Fremdreinigung
(Vertretungsdienstleistung)

Stundenverrechnungssatz Unterhaltsreinigung in EUR/Std.

39,94 EUR

43,01 EUR

52,14 EUR

Jahresarbeitsstunden je Vollzeitäquivalent (VZÄ) gem. KGSt[1] in Std./Jahr

1501

1501

1501

Unterhaltsreinigungs-kosten je VZÄ p.a.

59.949,94 EUR

64.558,01 EUR

78.262,14 EUR

 

Der Stundenverrechnungssatz der Eigenreinigung berücksichtigt neben dem produktiven Stundenlohn auch die lohngebundenen Kosten sowie Sachkostenpauschalen.

 

Die Stundenverrechnungssätze der Fremdreinigung errechnen sich aus dem brutto Stundenverrechnungssatz zzgl. eines Transaktionskostenaufschlags von 9,53 % für interne Verwaltungsaufwände (u. a. Kontrollen, Rechnungskürzungen). Der Stundenverrechnungssatz für Fremdreinigungsleistungen im Rahmen von Vertretungsdienstleistungen ist marktüblich höher, da diese Leistungen ad hoc im Bedarfsfall eingekauft werden müssen und nicht im Rahmen von Ausschreibungen abgerufen werden können.

 

Berechnung:

 

Eigenreinigung

Fremdreinigung

7 VZÄ Stammkräfte

419.649,58 EUR

451.906,07 EUR

3 VZÄ Springkräfte

179.849,82 EUR

234.786,42 EUR

Summe

599.499,40 EUR

686.692,49 EUR

 

Mehrkosten i. H. v. 87.193,09 EUR p.a.

 


[1] KGSt-Bericht „Kosten eines Arbeitsplatzes 2025/2026“, 20250523A0002.

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