ALLRIS - Vorlage

Empfehlung eines Ausschusses - 20/0099-03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 09.06.2026 mit dem o. g. Antrag 20/0099 sowie der dazugehörigen Empfehlung des Jugendhilfeausschusses 20/0099-02 befasst, die sich wiederum auf den o. g. Ursprungsantrag 20/0099 und den von Juleka Schulte-Ostermann im Jugendhilfeausschuss eingebrachten Änderungsantrag 20/0099-01 bezieht.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit 15 Ja-Stimmen gegen 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen, die nachfolgende geänderte Fassung des Ursprungsantrages 20/0099 als Material in die Verwaltung zu geben.

 

Antrag (geänderte Fassung zur Übergabe an die Verwaltung):

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Schulungskonzept zur Anwendung des § 47f Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) zu entwickeln und umzusetzen.

 

2. Die Schulung richtet sich sowohl an hauptamtliche Mitarbeitende der Verwaltung als auch an ehrenamtliche Mitglieder der Bürgerschaft und ihrer Ausschüsse.

 

3. Ziel der Schulung ist es, die Kompetenz zur sicheren Einordnung notwendiger Beteiligungen von Kindern und Jugendlichen nach § 47f GO zu vermitteln. Hierbei sollen  insbesondere folgende Inhalte berücksichtigt werden: die rechtlichen Voraussetzungen und der Anwendungsbereich der Kinder- und Jugendbeteiligung, die Konkretisierung der Abgrenzung beteiligungspflichtiger „Vorhaben“ sowie die praxisnahe und beispielhafte Darstellung geeigneter Beteiligungsformate für die Verwaltung. Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung der Schulung erfolgt durch die Verwaltung.

 

4. Bei der Ausgestaltung des Schulungskonzepts ist eine Teilnahme aller Gremienmitglieder in angemessenem Umfang zu gewährleisten. Dabei sollen die berechtigten Belange ehrenamtlicher Kommunalpolitiker*innen, insbesondere im Hinblick auf die zeitliche Vereinbarkeit mit Beruf und Care-Verpflichtungen, angemessen berücksichtigt werden. Eine digitale oder zeit- und ortsunabhängige Teilnahmeform ist für die ehrenamtliche Kommunalpolitik anzustreben, soweit dies mit vertretbarem organisatorischem Aufwand für die Verwaltung möglich ist. Als zumindest ortsunabhängiges Format kann hierfür beispielsweise eine Schulung per Videokonferenz in Betracht gezogen werden. Für die hauptamtlichen Mitarbeitenden der Verwaltung ist eine Teilnahme im angemessenen Umfang nach Maßgabe der Verwaltung digital, hybrid oder analog zu ermöglichen.

 

5. Ein erster Schulungstermin soll möglichst bis November 2026 angeboten werden. Die konkrete Terminierung erfolgt durch die Verwaltung.

 

6. Die Schulung ist verpflichtend vorzusehen für Mitglieder der Bürgerschaft sowie für hauptamtliche Mitarbeitende der Verwaltung in zuständigen Aufgabenbereichen.

 

7. Die Verwaltung berichtet der Bürgerschaft innerhalb von sechs Monaten über den Stand der Umsetzung des Schulungskonzepts sowie über den ersten Schulungstermin.

 

8. Sofern bei Beschlüssen, die Kinder und Jugendliche betreffen, die nach der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein vorgesehene Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nicht oder nicht ausreichend erfolgt ist, ist diese Beteiligung unverzüglich nachzuholen. Das Ergebnis der nachgeholten Beteiligung ist den zuständigen Gremien vorzulegen. Soweit sich daraus wesentliche neue Gesichtspunkte ergeben, ist der Beschluss den zuständigen Gremien erneut zur Beratung und gegebenenfalls Beschlussfassung vorzulegen.

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Begründung:

 

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