ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - 20/0309

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Beratungsfolge

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Anlass:

 

Auf der Grundlage des Prüfauftrages aus dem Jugendhilfeausschuss vom 07.03.2024 wurde ein Arbeitskreis zur Umsetzung einer institutionalisierter Kinder- und Jugendbeteiligung eingerichtet (VO/2023/12097-01-01-01-01). Dieser Arbeitskreis setzte sich zusammen aus jugendpolitischen Sprecher:innen, Stadtschüler:innenparlament, Lübecker Jugendring, Sprungtuch e.V. und Verwaltung. Als Ergebnis dieses Arbeitskreises wurde ein Eckpunktepapier erstellt (VO/2025/14067).

Die Bürgerschaft hat am 26.06.2025 die Umsetzung des Kinder- und Jugendbeirates beschlossen (VO/2025/14067-03). Dieser Beschluss folgt den Empfehlungen des Eckpunktepapiers nur in Teilen. Die fachlich empfohlenen Standards werden unterschritten.

Aufgrund dieser Unterschreitung und der noch nicht gesicherten Finanzierung, wird die Interessenbekundung, vor Veröffentlichung, dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis gegeben.

 

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist gemäß § 47f Gemeindeordnung Schleswig-Holstein rechtlich normiert. Die in diesem Bericht aufgezeigte Umsetzung in Form eines Kinder- und Jugendbeirates ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Mit Beschluss (VO/2025/14067-03) wurden Mitttel im Umfang von 124.000 € (ca. 1,4 VZÄ EG S12) aus dem Budget des Bereiches Jugendarbeit der HL (Zuwendungen für Angebote Holstentor Nord und Personalmittel für Marli / Meesenring) zugunsten der externen pädagogischen Begleitung eines Kinder- und Jugendbeirates umgewidmet. Damit erscheint aus Sicht der Verwaltung – wie in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.06.2025 und der per Videokonferenz am 17.06.2026 durchgeführten Sitzung der vom Jugendhilfeausschuss eingesetzten Arbeitskreises dargelegt – eine Startaufstellung zur Vorbereitung der Wahl gemeinsam mit jungen Menschen in 2027 möglich. Die Empfehlung des AK nach Prüfung der Ausstattung in anderen Kommunen, derzufolge für die pädagogische Begleitung 2,0 VZÄ erforderlich wären, wird damit nicht erreicht. Hierzu sind ebenso politische Entscheidungen bezogen auf den Haushalt 2027 und die Folgejahre zu treffen, wie bezüglich einer Sachkostenausstattung des per Interessensbekundungsverfahren zu beauftragenden Trägers – ggf. Zulasten anderer Angebote für junge Menschen, wenn die politische Vorgabe, Zuwendungen nicht auszuweiten, auch für dieses hoch priorisierte Vorhaben angewandt wird. Die fachlichen Standards wurde den politischen Gremienim entsprechenden Eckpunktepapier zur Kenntnis gegeben.

 

Gleiches gilt für die gemäß Eckpunktepapier bzw. Empfehlung des vom JHA eingesetzten AK, in der Verwaltung einzurichtende 0,5 VZÄ-Stelle der Geschäftsführung für den Kinder- und Jugendbeirat. Aufgrund des Haushaltbegleitbeschlusses zum Haushalt 2026, demzufolge Mehrbedarfe im Rahmen des Stellenplans 2025 zu realisieren sind, wurden im Fachbereich 4 zugunsten der Personalbemessung im Bereich Familienhilfen / Jugendamt (rechtlich unabweisbare Pflichtaufgabe gem. §79 Abs. 3 SGB VIII) bereits fast 16 VZÄ in den Haushalten für 2026 und 2027 umgeschichtet. Es bestehen im Fachbereich 4 aktuell keinerlei Spielräume mehr für weitere Stellenverlagerungen. Zudem sind die in der Verwaltung für die Durchführung einer ordnungsgemäßen Wahl enstehenden Aufwendungen in der Haushaltsanmeldungen der Verwaltung nicht enthalten, da eine Ausweitung freiwilliger Leistungen den von den Gremien verfügten Vorgaben zur Haushaltsaufstellung widerspräche. Auch diesbezüglich müssten noch politische Beschlüsse zugunsten der Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirates getroffen werden.

 

 

Bericht:

Siehe anliegende Interessensbekundung

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Anlagen

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