ALLRIS - Vorlage

Antrag eines Ausschusses - 20/0322

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss begrüßt die Möglichkeit der Verlängerung der Budgetverträge um ein Jahr und die klare Vorgabe eines Zeitrahmens. Er weist auf seine Beratungs- und Steuerungsfunktionen nach dem § 71 SGB VIII hin.

 

Der Jugendhilfeausschuss richtet folgenden Antrag an die Bürgerschaft:

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, vor der Unterzeichnung der abzuschließenden Budgetverträge ab 2028 im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe die Vereinbarungen dem Jugendhilfeausschuss zur Beratung und Stellungnahme vorzulegen.
  2. Bei der Vorlage an den Jugendhilfeausschuss sind die fachlichen, finanziellen und strukturellen Auswirkungen der vorgesehenen Regelung darzustellen, insbesondere die Nachwirkungen und Wechselwirkungen mit weiteren Kürzungsmaßnahmen sowie die Auswirkungen auf die Angebotsinfrastruktur.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Jugendhilfeausschuss künftig unmittelbar nach der Sitzung der neu einzurichtenden Arbeitsgruppe einen mündlichen Bericht über den Stand der Verhandlungen, die wesentlichen Veränderungsabsichten und die zu erwartenden Folgen vorzulegen.

 

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Begründung:

 

Der Jugendhilfeauschuss hat sich in seiner Sitzung am 04.06.2026 mit dem Antrag des AM José Maria Bernet (20/0205-02) befasst und ihn einstimmig geändert beschlossen. Die Änderung ist in dem oben aufgeführten Text bereits eingearbeitet.

 

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