Blankovorlage - 20/0121-02
Grunddaten
- Betreff:
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Empfehlung des Bauausschusses zu dem Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, CDU, FDP: Vereinfachte Nutzung von erneuerbaren Energien – Wegfall Genehmigungserfordernis in Erhaltungssatzungsgebieten
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Blankovorlage
- Federführend:
- 5.060 - Fachbereichscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Kenntnisnahme
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Jun 25, 2026
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Antrag aus der Sitzung der Bürgerschaft am 30.04.2026 (20/0121):
Die Bürgerschaft beauftragt die Verwaltung rechtzeitig zur Behandlung in der Bauausschusssitzung und Bürgerschaftssitzung im August 2026 Vorlagen einzubringen, die sicherstellen, dass die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (wie bspw. Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen und Wärmepumpen) im Geltungsbereich von Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen keinem Genehmigungsvorbehalt aufgrund der Satzungen mehr unterliegen.
Empfehlung:
Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 18.05.2026 mit dem Antrag unter TOP 4.5 befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen:
Der Vorsitzende stellt den Änderungsantrag, über den Antrag in der Form abzustimmen, dass der Text „keinem Genehmigungsvorbehalt aufgrund der Satzungen mehr unterliegen“ durch den Text „grundsätzlich zugelassen werden“ ersetzt wird.
Der Vorsitzende lässt über seinen geänderten Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
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Ja-Stimmen: |
8 |
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Nein-Stimmen: |
6 |
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Enthaltungen: |
1 |
Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß dem geänderten Antrag zu beschließen.
Beschlussempfehlung:
Die Bürgerschaft beauftragt die Verwaltung rechtzeitig zur Behandlung in der Bauausschusssitzung und Bürgerschaftssitzung im August 2026 Vorlagen einzubringen, die sicherstellen, dass die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (wie bspw. Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen und Wärmepumpen) im Geltungsbereich von Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen grundsätzlich zugelassen werden.
