Anfrage eines Ausschussmitgliedes - 20/0285
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage des AM Thorsten Fürter zur Bibliothek der Dinge
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage eines Ausschussmitgliedes
- Federführend:
- FDP-Bürgerschaftsfraktion
- Beteiligt:
- 1.100 - Büro der Bürgerschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Jun 9, 2026
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Jun 23, 2026
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Anfrage:
Mit einer Pressemitteilung vom 28.05.2026 unter der Überschrift “Bibliothek der Dinge: Nachhaltig teilen statt neu kaufen” teilt der Bürgermeister mit, dass nunmehr ein Projekt zur kostenlosen Ausleihe von Gegenständen in einer Kooperation der Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) mit der Emil-Possehl- und der Friedrich-List-Schule sowie der zum Berufsschulzentrum zugehörigen öffentlichen Bibliothek aufgelegt worden sei, das durch den Klimafonds der Hansestadt Lübeck gefördert werde.
Hierzu frage ich den Bürgermeister:
- Entstehen durch den Betrieb der “Bibliothek der Dinge” Kosten? Wenn ja, wird um Differenzierung zwischen einmaligen Anschaffungskosten und laufenden Kosten gebeten.
- Wer trägt etwaige Kosten?
- Falls die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) Kosten tragen: Wie werden diese refinanziert?
- Falls die beteiligten Schulen Kosten tragen, handelt es sich hierbei um Landesmittel oder um kommunale Mittel?
- In welchem Umfang steuert der Klimafonds Mittel bei?
- Handelt es sich bei den Mitteln des Klimafonds um kommunale Haushaltsmittel oder um Mittel Dritter, die der Klimafonds eingeworben hat?
- Ist die Zuwendung des Klimafonds einmalig oder laufend zugesagt?
- Wenn Mittel des Klimafonds zeitlich befristet sind, wie werden sie nach Fortfall kompensiert?
- Aus welchen Gründen wurde entschieden, auf eine Gebühr für die Nutzung von Gegenständen aus der Bibliothek der Dinge zu verzichten?
- Ist bei der Ausleihe durch die Nutzer eine Kaution zu hinterlegen?
- Welches Prozedere ist vorgesehen, wenn entliehene Gegenstände
- verspätet
- beschädigt
- gar nicht
retourniert werden?
- Welche Erwartung hat der Bürgermeister an den Erfolg des Projekts (z. B. betreffend Nutzer- und Ausleihzahlen sowie den Anteil gar nicht oder beschädigt zurückgegebener Gegenstände)?
- Wann soll eine Evaluierung des Projekts erfolgen?
Es wird um schriftliche Beantwortung gebeten.
Begründung:
