Antrag eines Bürgerschaftsmitgliedes - 20/0232
Grunddaten
- Betreff:
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BM Lothar Möller: Freigabe des Travemünder Strandes für Hunde ab Oktober
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag eines Bürgerschaftsmitgliedes
- Federführend:
- Fraktionslose Bürgerschaftsmitglieder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jun 25, 2026
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck möge beschließen:
- Die Strandsatzung für Travemünde wird dahingehend geändert, dass Hunde den Strand bereits ab dem Ende des Drachenfestes im Oktober wieder nutzen dürfen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit Hundehaltern, Tourismusvertretungen, Anwohnern und der Kurverwaltung eine praktikable und ausgewogene Regelung für die Strandnutzung außerhalb der Hauptsaison zu erarbeiten.
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Zusätzlich soll ein verbindlicher „Hunde-Knigge“ nach Vorbild der Ostseebäder Timmendorfer Strand und Scharbeutz entwickelt und veröffentlicht werden. Dieser soll Regeln für ein rücksichtsvolles Miteinander enthalten, insbesondere:
- gegenseitige Rücksichtnahme,
- Beseitigung von Hundekot,
- Kontrolle der Hunde durch ihre Halter,
- Leinenpflicht bei Veranstaltungen und Menschenansammlungen,
respektvoller Umgang mit Familien, Kindern und anderen Strandgästen
Begründung:
Die aktuelle Regelung, nach der Hunde erst ab November wieder an den Strand dürfen, stößt bei vielen Bürgerinnen und Bürgern sowie Gästen auf erhebliches Unverständnis.
Mehr als 4.300 Menschen haben bereits eine Petition zur Änderung der Strandsatzung unterzeichnet. Dies zeigt deutlich, dass es sich nicht um ein Einzelinteresse handelt, sondern um ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen.
Der Strand in Travemünde erfüllt außerhalb der Saison eine bedeutende soziale Funktion. Viele Menschen treffen sich dort seit Jahren regelmäßig. Gerade im Oktober ermöglichen die milderen, trockeneren und helleren Tage Begegnung, Austausch und gemeinschaftliches Miteinander.
Die Hauptsaison ist zu diesem Zeitpunkt beendet. Strandkörbe sind weitgehend abgebaut, der Badebetrieb endet, und größere Veranstaltungen finden kaum noch statt.
Die angeführten naturschutzrechtlichen Begründungen erscheinen für den intensiv touristisch genutzten Kurstrand nur eingeschränkt nachvollziehbar. Der Strand wird regelmäßig maschinell bearbeitet, gereinigt und für touristische Zwecke vorbereitet. Gleichzeitig finden dort Veranstaltungen, Feuerwerke und umfangreiche touristische Nutzungen statt.
Zudem bestehen bereits ausreichende gesetzliche Regelungen für problematische Situationen, insbesondere durch die Lübecker Stadtverordnung über den Leinenzwang von Hunden bei Veranstaltungen, Märkten und Menschenansammlungen.
Ein vollständiges Strandverbot im Oktober ist daher unverhältnismäßig.
Mit dem vorgeschlagenen „Hunde-Knigge“ soll zusätzlich ein positives Signal für gegenseitige Rücksichtnahme gesetzt werden. Ziel ist kein Gegeneinander, sondern ein vernünftiges und respektvolles Miteinander aller Strandnutzer.
Travemünde lebt von Offenheit, Lebensqualität und sozialem Zusammenhalt. Dazu gehört auch, den Strand außerhalb der Hauptsaison verantwortungsvoll gemeinsam nutzen zu können.
