ALLRIS - Vorlage

Antrag des Beirates für Menschen mit Behinderungen - 20/0300

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Lübecker Bürgerschaft möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt geeignete Maßnahmen zu erarbeiten, um die Einwohnerfragestunde der Bürgerschaft barrierefrei und inklusiv auszugestalten. Dabei sollen insbesondere in begründeten Ausnahmefällen folgende ergänzende Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen werden

  1. die Möglichkeit zur schriftlichen Beantwortung von Fragen,
  2. die Möglichkeit, Fragen durch eine bevollmächtigte Vertretung vortragen zu lassen.

Die Ergebnisse der Prüfung sowie ein Vorschlag zur Anpassung der Geschäftsordnung sind der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

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Begründung:

Begründung:

Die derzeitige Regelung der Einwohner:innen sieht vor, dass Fragen, die vorab schriftlich einzureichen sind, nur persönlich und mündlich vor Ort in der Bürgerschaft gestellt werden können. Diese Vorgehensweise soll einen direkten und transparenten Austausch ermöglichen.

Gleichzeitig führt die Pflicht zur persönlichen Anwesenheit dazu, dass Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen oft nicht teilnehmen können. Für sie ist es teilweise gar nicht oder nur mit großem Aufwand möglich, an Sitzungen vor Ort teilzunehmen. Dadurch werden sie faktisch von diesem Beteiligungsangebot ausgeschlossen.

Dies steht im Widerspruch zu dem Ziel, allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Zudem geben das Grundgesetz, die UN-Behindertenrechtskonvention sowie die Gleichstellungsgesetze vor, dass niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden darf und politische Beteiligung für alle zugänglich sein soll.

Um die Einwohner:innenfragestunde barrierefreier zu gestalten, ist keine grundlegende Änderung des bestehenden Verfahrens erforderlich. Vielmehr geht es darum, ergänzende Möglichkeiten zu schaffen, die eine gleichberechtigte Teilnahme ermöglichen.

Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit, Fragen schriftlich zu beantworten, sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten zu lassen oder in begründeten Fällen digital an der Fragestunde teilzunehmen.

Diese Ergänzungen würden die bestehende Regelung sinnvoll erweitern, ohne ihren Charakter zu verändern. Gleichzeitig würde sichergestellt, dass auch Menschen mit Behinderungen ihre Anliegen in die Bürgerschaft einbringen können.

Damit wird ein wichtiger Beitrag zu einer inklusiven, zeitgemäßen und rechtssicheren Ausgestaltung politischer Beteiligung geleistet.

 

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