ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Ausschussmitgliedes - 20/0269-01

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Beratungsfolge

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Anfrage:

Ich nehme Bezug auf die Rundschreiben des Sozialministeriums Schleswig-Holstein vom 22.01.2026 und 02.06.2026. Diese Schreiben regeln die Abgrenzung von Leistungen zur Bildung (§ 112 SGB IX) und Leistungen zur sozialen Teilhabe (§ 113 SGB IX).

 

Im Schreiben vom 02.06.2026 wurde nun klargestellt, dass die bisherige Regelung, welche auch im aktuellen Schuljahr noch angewandt wurde, auch in Zukunft wieder angewandt werden soll:

Nachmittagsbetreuung für Kinder mit Schulbegleitung ist in Lübeck als Teilhabe an Bildung einzustufen.

 

Vor diesem Hintergrund bitte ich die Verwaltung um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

 

  •           Wie verhält es sich im Detail, handelt es sich um eine deckungsgleiche Auslegung des SGB wie diese vor dem Schreiben vom 22.01.2026 galt, oder gibt es Abweichungen zur Verfahrensweise?

 

  •           Welche Angebote am Nachmittag und in den Ferien genau zur Bildungsteilhabe gehören?

 

  •           Wie wird mit bereits gestellten Anfragen auf soziale Teilhabe umgegangen?

 

Begründung:

 

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