ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Ausschussmitgliedes - 20/0269

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Beratungsfolge

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Ich nehme Bezug auf das Rundschreiben des Sozialministeriums Schleswig-Holstein vom 22.01.2026. Dieses Schreiben regelt die Abgrenzung von Leistungen zur Bildung (§ 112 SGB IX) und Leistungen zur sozialen Teilhabe (§ 113 SGB IX). 

 

Bisher wurde die Nachmittagsbetreuung für Kinder mit Schulbegleitung in Lübeck als Teilhabe an Bildung eingestuft. Dadurch konnten Familien die Hilfe unbürokratisch über das Lübecker Poolmodell nutzen. Aktuell diskutieren die Fachministerien in Kiel darüber, welche Angebote am Nachmittag und in den Ferien genau zur Bildungsteilhabe gehören.

 

Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Aktueller Sachstand
    Hat die Verwaltung neue Informationen, wie im kommenden Schuljahr verfahren wird?

 

  1. Auswirkungen auf das Poolmodell
    Welche Folgen hat es für das Lübecker Poolmodell, wenn die Auslegung aus dem Schreiben vom 22.01.2026 so bestehen bleibt?

 

  1. Bearbeitung von Einzelanträgen
    Falls die Hilfe nicht mehr antragsfrei über den Pool laufen kann, sondern Einzelanträge nötig werden: Schafft es die Verwaltung, alle Anträge bis zum Start des neuen Schuljahres zu bearbeiten?

 

  1. Konsequenzen bei Verzögerungen
    Was passiert mit Kindern und Familien, deren Anträge bis zum Schulstart noch nicht fertig bearbeitet sind?

 

  1. Information der Familien
    Wie und wann werden die betroffenen Familien darüber informiert, dass sie eventuell Einzelanträge stellen müssen?

 

Ich bitte um schriftliche Beantwortung der Fragen.

 

 

 

Begründung:

 

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