Antwort auf Anfrage öffentlich - 20/0208
Grunddaten
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antwort auf Anfrage öffentlich
- Federführend:
- 2.500 - Soziale Sicherung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales
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zur Kenntnisnahme
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Jun 2, 2026
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Anlass:
Anfrage von AM Heiner Popken (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): „Entwicklung und Ausgestaltung der Leistungsangebote nach SGB IX im Hinblick auf den Sicherstellungsauftrag (§ 95 SGB) seit dem 1.1.2020 in Lübeck“ in der Sitzung des Ausschusses für Soziales am 16.09.2025 (VO/2025/14524)
Antwort:
- Wie viele Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen wurden seit dem 1. Januar 2020 im Raum Lübeck gemäß SGB IX abgeschlossen?
Seit dem 01.01.2020 wurden 35 Leistungsvereinbarungen im Bereich der Sozialen Sicherung nach dem SGB IX abgeschlossen, im Bereich Familienhilfen / Jugendamt liegen 16 Leistungsvereinbarungen vor.
- In welchen Leistungsbereichen (z. B. Wohnen, Tagesstruktur, Assistenz, ambulante und stationäre Angebote) bestehen aktuell Leistungsvereinbarungen?
Es bestehen aktuell im Wohnen, Tagesstruktur, Assistenz im eigenen Wohnraum (qualifizierte Assistenz sowie Übernahme und Begleitung), Werkstatt für behinderte Menschen sowieTagesförderstätte entsprechende Leistungsvereinbarungen, wobei in diesem Bereich aber nur 35 nach dem SGB IX abgeschlossen worden sind. Für Kinder und Jugendliche bestehen u. a. noch LVen für Mobile Frühförderung, Kitas und Schulbegleitung.
Aktuell befinden sich vier Angebote für Assistenz im eigenen Wohnraum (qualifizierte Assistenz und Übernahme und Begleitung) neu in Verhandlung sowie zwei für die besondere Wohnform
- Gibt es Versorgungsbereiche, in denen derzeit kein bedarfsgerechtes Leistungsangebot existiert? Falls ja, welche Maßnahmen sind vorgesehen, um diese Lücken zu schließen?
Es gibt keine Bereiche, in denen kein bedarfsgerechtes Angebot existiert. Engpässe gibt es zum Teil im Bereich Wohnen. Es kann zu längeren Wartezeiten für einen Platz im Geschützten Wohnen kommen. Außerdem besteht nur ein geringes Angebot an Plätzen in Wohngruppen für geistig und/oder körperlich behinderte junge Menschen. Zur Schließung der Lücken erfolgt eine gezielte Ansprache der Leistungserbringer. In der Vergangenheit bestehende Engpässe im Bereich Tagesstruktur für die Tagesförderstätte konnten durch Platzzahlerhöhungen abgestellt werden.
Außerdem bestand bislang kein ausreichendes Angebot an Assistenzleistungen zur Begleitung und Übernahme. Alternativ werden qualifizierte Assistenzleistungen gewährt. Dies wird im Bescheid und im Informationsschreiben für den Leistungserbringer dargestellt. Außerdem wird regelmäßig und wiederkehrend bei Leistungserbringern für den Abschluss entsprechender Vereinbarungen geworben. Aktuell liegen mehrere Angebote vor und werden verhandelt.
- Welche Verfahren, Prüfmechanismen oder Indikatoren werden eingesetzt, um die Qualität und Bedarfsdeckung dieser Leistungsangebote regelmäßig zu überprüfen? Wie wird sichergestellt, dass die Erkenntnisse der Gesamtplanung in der Strukturplanung berücksichtigt werden (§ 95 S. 3 SGB IX)?
Die Bedarfsdeckung im Einzelfall wird im Rahmen der Gesamtplanung durch Gespräche überprüft. Außerdem finden regelmäßig Gespräche mit den Leistungserbringern statt. In den Leistungsvereinbarungen werden Ziele zur Qualitätssicherung vereinbart. Bei besonderen Wohnformen erfolgen zusätzlich Prüfungen durch die Wohnpflegeaufsicht. Auch die KOSOZ überprüft die Qualität von Leistungsangeboten. Bei Bedarf können die Leistungsträger eine Qualitätsprüfung beauftragen.
Die Strukturplanung ist noch im Aufbau, der Ist-Zustand und mögliche Bedarfe wurden ermittelt. Die Erkenntnisse der Gesamtplanung fließen durch den Austausch der Abteilung Sozialpädagogische Eingliederungshilfe mit der Sozialplanung und der Beteiligung in den Verhandlungen mit Leistungserbringern ein; analoge Handhabung dazu im Bereich Familienhilfen / Jugendamt.
- In welcher Form unterstützt das Land Schleswig-Holstein die Stadt Lübeck bei der Umsetzung des Sicherstellungsauftrags (§ 94 Abs. 3 SGB IX)?
Das Land stellt finanzielle Mittel und Fortbildungen zur Verfügung. Zudem ist das Land federführend beim gemeinsamen Austausch im Rahmen eines Steuerungskreises EGH.
- Welche aktuellen Herausforderungen bestehen bei der Leistungserbringung im Raum Lübeck und welche Maßnahmen sind zur Bewältigung geplant?
Diese Frage müsste im Detail von den Leistungserbringern beantwortet werden. In regelmäßigen Halbjahresgesprächen mit den großen Leistungserbringern werden Herausforderungen, die Angebotslandschaft und die Möglichkeit der Erweiterung/ Anpassung der vorhandenen Leistungsangebote besprochen. Nach unserer Kenntnis sind Herausforderungen Wartezeiten, Systemübergänge und Zuständigkeitsklärung, sowie strukturelle Versorgungsengpässe vor allem im Bereich medizinische Rehabilitation. Maßnahmen zur Reduzierung der Wartezeiten sind – wie oben ausgeführt – die Ansprache der Leistungserbringer zur Ausweitung bestehender und Schaffung neuer Leistungsangebote. Um Systemübergänge zu verbessern, wurde der Austausch der Eingliederungshilfe mit anderen Rehaträgern in den vergangenen Jahren intensiviert. Auch die Übergänge zwischen Leistungssystemen innerhalb der Hansestadt Lübeck wurde durch das Treffen verbindlicher Absprachen verbessert.
