Begründung:
Anlass der Maßnahme
Der Kinderspielplatz Lang´s Thorweg wird in der durch den Bereich Stadtgrün und Verkehr 2024 durchgeführten Bestandsaufnahme der Spielplätze mit der Zustandsnote 4 – 5 bewertet und ist damit der am schlechtesten bewertete Kinderspielplatz in der Innenstadt. Er weist erhebliche Sicherheitsrisiken auf.
In der historischen Altstadt, in der Spiel- und Erholungsräume rar gesät sind, nimmt dieser Spielplatz eine zentrale Stellung im städtischen Freizeitangebot ein. Er bildet nicht nur einen Ort der Begegnung und des sozialen Miteinanders, sondern stellt auch eine wichtige Säule der kindlichen Gesundheitsförderung sowie der frühkindlichen Entwicklung dar. Hinzu kommt die Bedarfsmeldung der Berend-Schröder-Schule als Förderzentrum, deren Schülerschaft den Kinderspielplatz in den Pausenzeiten stark nutzt und sich ein vielfältigeres Spiel- und Sportangebot wünscht.
Aufgrund der Einstufung und der intensiven Beanspruchung ist eine Grundsanierung des Kinderspielplatzes vorgesehen.
Vorgehensweise
Die Planung und Umsetzung erfolgt über den Bereich Stadtgrün und Verkehr in Abstimmung mit dem Bereich Schule und Sport, den Schulen sowie der Denkmalpflege.
Eine Kinderbeteiligung hat stattgefunden (siehe Anlage). Die Wünsche der Schulgemeinschaft wurden weitestgehend in der Planung berücksichtigt und sie wurde bei der Auswahl der Spielgeräte einbezogen und über den aktuellen Planungsstand informiert. Die Denkmalpflege wurde ebenfalls in die Planung mit einbezogen. Der Beirat für Menschen mit Behinderung wurde um Einschätzung der Planung gebeten und diese ist auch zustimmend.
Beschreibung der Maßnahme
Die Baumaßnahme sieht eine Grundsanierung des Spielplatzes vor. Die Planung zielt vor allem auf den Aspekt Spiel und Bewegung ab. Auf dem vergleichsweise recht kleinen Kinderspielplatz wurde versucht, ein möglichst vielfältiges Spielangebot zu schaffen.
Der Entwurf sieht die Integration einer Kletterkombination, eine Nest- und Doppelschaukel, ein inklusives Karussell und Tropfenkreisel, eine Doppelreckstange und ein Mini-Kickfeld zum Fußballspielen auf zwei Mini-Tore vor.
Die vorgesehenen Spielelemente dienen zur Förderung der Fitness, des Gleichgewichts, der Sinne, der Sozialkompetenz, des Zusammenlebens, der Inklusion und der Erholung. Die Spielgeräte sind für eine Altersgruppe ab 3 Jahren bis zu einem Alter von 14 Jahren geeignet.
Aufgrund des sehr hohen Spieldrucks und der intensiven Nutzung ist als Bodenbelag die Verwendung eines Teppichvlieses mit entsprechenden Fallschutzeigenschaften vorgesehen. Die Verwendung eines Teppichvlieses hat den Vorteil, dass die Spielbereiche ganzjährig auch bei schlechter Witterung nutzbar sind und im Hinblick auf Inklusion den leichteren Zugang zu den Spielgeräten ermöglicht.
Aktueller Bearbeitungsstand
Eine Vermessung des Geländes liegt vor und dient als Grundlage der Planung. Die Planung und Kostenberechnung wurde im 2. Halbjahr 2025 erarbeitet und mit den künftigen Nutzenden und Planungsbeteiligten abgestimmt. Das Leistungsverzeichnis wurde erstellt.
Weiteres Vorgehen/Projektablauf
Der weitere Projektablauf ist wie folgt geplant:
2. Quartal 2026 Projektfreigabe durch den Bau- und Hauptausschuss
2. Quartal 2026 Ausschreibung und Vergabe der Bauleistung
3. Quartal 2026 Baubeginn
4. Quartal 2026 Fertigstellung
Kosten
Die geschätzten Kosten für die Gesamtmaßnahme betragen ca. 338.000,00 EUR. Es fallen keine Planungskosten an, da die Planung und Umsetzung durch die Mitarbeitenden des Bereiches Stadtgrün und Verkehr erfolgt.
Der Leistungsumfang ist in der anliegenden Planung dargestellt.
Kostengruppen nach DIN 276:
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Kostengruppe nach DIN
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Kosten brutto
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500 (Baukosten)
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338.600,00 EUR
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700 (Baunebenkosten)
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0,00 EUR
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Gesamt:
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338.600,00 EUR
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Bei Umsetzung der Baumaßnahme fallen neben investiven Kosten auch konsumtive Kosten und Festwertkosten an.
Die konsumtiven Kosten betreffen in klassischer Weise überwiegend Unterhaltungsmaßnahmen. Bei Grundinstandsetzungen, wie dem vorliegenden Projekt, zählen dazu bspw. Abbrucharbeiten und Entsorgung. Zu den Festwertkosten gehören allgemeine Ausstattungsgegenstände wie z. B. Bänke, Abfallbehälter, Schilder etc.
Die finanziellen Mittel stehen wie folgt zur Verfügung:
Die investiven Kosten in Höhe von 268.700,00 EUR stehen auf dem Produktsachkonto 551001.501.7852000 (Grundüberholung Spielplätze) zur Verfügung.
Die konsumtiven Kosten in Höhe von ca. 37.400,00 EUR stehen auf dem Produktsachkonto 551001.000.5221000 (Unterhaltung sonst. unbewegl. Verm.) zur Verfügung.
Die Festwertkosten in Höhe von ca. 32.500,00 EUR stehen auf dem Produktsachkonto
551001.000.5221112 (Ersatzb. Festw. Spiel- u. Bolzplätze) zur Verfügung.