ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 20/0158

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das in dem als Anlage 2 beigefügten Lageplan blau umrandet dargestellte Grundstück zur Größe von 4.987 m², bestehend aus den Flurstücken 175, 179 und 181, alle Flur 6, Gemarkung Moisling, eingetragen im Grundbuch von Lübeck Blatt 2449 und 5314, gelegen im Moislinger Mühlenweg, von der Grundstücks-Gesellschaft Trave mbH, Falkenstraße 11, 23564 Lübeck anzukaufen.

 

  1. Der Kaufpreis für das Grundstück beträgt

 

1.246.750 EUR

(EUR eine Million zweihundertsechsundvierzigtausend siebenhundertfünfzig 00/100).

 

  1. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Kaufvertrages im Zusammenhang stehenden Kosten sind von der Hansestadt Lübeck zu tragen.

 

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Begründung:

 

Die Bürgerschaft hat in ihren Sitzungen am 25.02.2023 die städtebauliche Rahmenplanung für die „Neue Mitte Moisling“ (VO/2022/11716) und am 25.01.2024 das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) Moisling beschlossen (VO 2023/12645). Mit diesen Beschlüssen wurden u.a. die Zielsetzung für die städtebauliche Sanierung sowie die Durchführung und Finanzierung von Einzelmaßnahmen der Städtebauförderung definiert. So ist in der „Neuen Mitte“ unter anderem die Errichtung eines Stadtteilhauses und eines Stadtteilplatzes im Moislinger Mühlenweg, Ecke Oberbüssauer Weg vorgesehen. Das Grundstück befindet sich derzeit noch im Eigentum der Grundstücks-Gesellschaft Trave mbH.

 

Die Errichtung des Stadtteilhauses und des Stadtteilplatzes sollen als Städtebauförderungsmaßnahmen erfolgen. Aktuell wird die Objektplanung für das Stadtteilhaus auf Grundlage eines abgeschlossenen Architekturwettbewerbs erstellt. Bis Ende 2026 wird ein objektbezogener Förderantrag gestellt. Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln ist, dass sich das Grundstück im kommunalen Eigentum befindet. Nur mit einer Antragsstellung in 2026 kann eine Förderfähigkeit dieser Städtebauförderungsmaßnahmen hergestellt werden. Daher soll das Grundstück bereits vor der Bebauung von der Grundstücks-Gesellschaft Trave mbH angekauft werden. Das Grundstück wurde über sogenannte Ordnungs- und Freilegungsmaßnahmen der Städtebauförderung bereits geräumt und baureifgemacht.

 

Das Grundstück ist zum sanierungsunbeeinflussten Bodenrichtwert anzukaufen. Dieser beträgt 250,- EUR/m², mithin insgesamt 1.246.750,- EUR für das 4.987 m² große Grundstück. Die Vertragsnebenkosten (Notarkosten, Grundbuchkosten und Grunderwerbssteuer) in Höhe von voraussichtlich ca. 92.000,- EUR trägt die Hansestadt Lübeck als Käuferin. Der Kaufpreis und die Vertragsnebenkosten werden aus Städtebauförderungsmitteln gezahlt. Hierbei handelt es sich um Zuwendungen aus der Städtebauförderung (Bundes- und Landesmitteln, 66%) sowie den kommunalen Anteil i.H.v. 33%. Die Finanzierung und haushalterische Ordnung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Moisling erfolgt gemäß Punkt 2 des Beschlusses vom 25.01.2024 (VO 2023/12645). Die Mittel für den Grunderwerb sind bereits auf dem Sondervermögen der Gesamtmaßnahme Moisling geordnet, welches durch den treuhändischen Sanierungsträger verwaltet wird.

 

Das gesamte Grundstück verbleibt zunächst – in Abhängigkeit des Baufortschritts verschiedener Bauvorhaben in der „Neuen Mitte“ - im Besitz der Grundstücks-Gesellschaft Trave mbH. Die Trave koordiniert als treuhändischer Sanierungsträger der Hansestadt Lübeck den städtebaulichen Sanierungsprozess der „Neuen Mitte“ und sieht das Grundstück zur vorübergehenden Nutzung als Baustelleneinrichtungsfläche o.ä. vor.

 

Das Stadtteilhaus wird nach der vollständigen Fertigstellung in die Verwaltung des Bereiches Gebäudemanagement und der Stadtteilplatz in die Verwaltung des Bereiches Stadtgrün und Verkehr übertragen.

 

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Anlagen

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