ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - 20/0014

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Anlass: Der Wirtschaftsplan 2026 nebst Anlagen (fünfjähriger Finanzplan der Haushaltsjahre 2026 bis 2030, Investitionsplanung, Aufstellung der Kostenanteile der Kostenträger) sowie die Ergebnisverwendung 2024 des gemeinsamen Kommunalunternehmens Zentrale Stelle Rettungsdienst Anstalt öffentlichen Rechts (ZSR AöR) werden zur Kenntnis genommen.

 

 

Bericht:

Die zentrale Stelle Rettungsdienst- Anstalt öffentlichen Rechts ist ein durch alle Rettungsdienstträger (Kreise und kreisfreier Städte) im Land Schleswig-Holstein zum 01.01.2022 errichtetes Kommunalunternehmen im Bereich des Rettungsdienstes.

Der Zweck des Unternehmens ist die Umsetzung der Aufgabe der zentralen Qualitätssicherung im Rettungsdienst.

Diese Aufgabe ist allen Rettungsdienstträgern durch § 10 Abs. 1 des Schleswig-Holsteinischen Rettungsdienstgesetzes (SHRDG) übertragen worden.

Der Beitritt der Hansestadt Lübeck zur zentralen Stelle Rettungsdienst -Anstalt öffentlichen Rechts wurde am 27.01.2022 von der Bürgerschaft beschlossen (VO/2021/10508).

 

Ein Kommunalunternehmen hat als Anstalt des öffentlichen Rechts gem. § 16 Abs. 1 der Landesverordnung über Kommunalunternehmen (KUVO) vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen und gem. § 16 Abs. 2 der Bürgerschaft zur Kenntnis zu geben.

 

Gem. § 7 Abs. 2 Nr. 4, 8 und Nr. 9 der Organisationssatzung obliegt dem Verwaltungsrat die Aufgabe der Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes sowie der Ergebnisverwendung der ZSR AöR.

 

Der Wirtschaftsplan 2026 sowie die Ergebnisverwendung 2024 wurde am 16.12.2025 vom Verwaltungsrat beschlossen sowie festgestellt.

 

Der vorgelegte Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 stellt aufgrund des Umstandes, dass derzeit noch kein vollständiger operativer Betrieb besteht, die Planung dar, in der die zu erwartenden Kosten bei vollumfänglichem Betrieb abgebildet sind. Der Wirtschaftsplan bildet insoweit den geplanten Betrieb ab. Die Aufbauarbeiten des operativen Betriebes sind aufgrund verschiedener Unzulänglichkeiten im Jahre 2024 noch nicht abgeschlossen worden, schreiten jedoch aufgrund eines Wechsels in der Führung im Jahre 2026 voran.

Die Planung erfolgt unter Berücksichtigung der allgemeinen wirtschaftlichen Lage der Haushalte, der konjunkturellen Gegebenheiten und basiert auf der Annahme einer stabilen Inflationsentwicklung und einer möglichen Rückkehr zu niedrigeren Inflationsraten im Jahr 2026 im Vergleich zu den Vorjahren.  

 

Der auf die Hansestadt Lübeck entfallende Kostenanteil für das Jahr 2026 beträgt: 60.662 €- hiervon entfallen 588 € auf den Investitionsanteil und 60.074 € auf die lfd. Kosten.

Die anfallenden Kosten für die Aufgabe der ZSR AöR sind gem. § 6 Abs. 2 Nr. 6 SHRDG Kosten des Rettungsdienstes und als solche durch Benutzungsentgelte refinanzierbar. Die haushaltsmäßige Ordnung erfolgt beim Produkt 127001- Rettungsdienst.

 

Durch die Änderung und Neufassung der Organisationssatzung, welcher durch die Hansestadt Lübeck mit Beschluss vom 30.01.2025 zugestimmt wurde (VO/2024/13699) entfällt die bislang erforderliche doppelte Bestätigung sowohl durch den Verwaltungsrat und zusätzlich durch alle Träger.

Die Zuleitung der fünfjährigen Finanzplanung und des Wirtschaftsplanes vor Beginn des Wirtschaftsjahres gem. § 13 Abs. 1 der Organisationssatzung sowie § 16 Abs. 2 der Landesverordnung über Kommunalunternehmen bleibt unverändert bestehen, so dass sichergestellt ist, dass allen Trägern dieser zeitgerecht zur Kenntnis vorgelegt wird. 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

 

Das könnte Sie auch interessieren