ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Ausschussmitgliedes - 20/0206

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Beratungsfolge

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Anfrage:

 

Vorbemerkung: Der sogenannte „Bauturbo“ (offiziell: Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung mit § 246e BauGB) ist am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten. Er ermöglicht befristete Sonderregelungen, um Wohnungsbauprojekte durch vereinfachte Genehmigungsverfahren und Abweichungen vom Bauplanungsrecht zu beschleunigen. Dem Verfasser ist bekannt, dass er die hier angefragten Daten auch den Protokollen des Bauausschusses entnehmen kann. Da die dort enthaltenen Informationen aber zum Schutz der Vertraulichkeit privater Rechtsverhältnisse als „nicht-öffentlich“ eingestuft sind, erfolgt diese statistische Abfrage.

 

Ich frage den Bürgermeister:

 

  1. In wie vielen Fällen haben potenzielle Bauherren das Antragsverfahren nach §§ 31 Abs. 3, 246e BauGB bis Ende Mai 2026 in Anspruch genommen? (Hierzu wird um eine monatliche Aufgliederung gebeten.)

 

  1. In wie vielen Fällen hat die Verwaltung dem Bauausschuss vorgeschlagen, dem Antrag zu entsprechen? (Hierzu wird um eine monatliche Aufgliederung gebeten.)

 

  1. In wie vielen Fällen hat der Bauausschuss dem Antrag entsprochen? (Hierzu wird um eine monatliche Aufgliederung gebeten.)

 

  1. Wie lassen sich die Gründe für Ablehnungen von Antragsverfahren unter Wahrung der Vertraulichkeit privater Rechtsverhältnisse zusammenfassen?

 

  1. Welche Möglichkeiten sieht der Bürgermeister, zu einer Steigerung der positiven Bescheidung von Antragsverfahren nach §§ 31 Abs. 3, 246e BauGB beizutragen?

 

Ich bitte um schriftliche Beantwortung.

 

 

Begründung:

 

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