Anlass:
Gemäß dem Bericht zur Überarbeitung des Antrags- und Zuwendungsverfahrens in der Kulturförderung (VO/2025/13963) wird der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege über weitere Entwicklungen in der Kulturförderung informiert. Der vorliegende Bericht stellt die Entwicklung der institutionellen Förderung vor.
Ferner wird über die Umsetzung der für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 gefassten Haushaltsbegleitbeschlüsse (VO/2024/13494-01-01 Zf. 4.3 Förderung freie Theater sowie VO/2025/14306-01-01 Zf. 7 Anhebung institutionelle Förderung um 100.000 €) berichtet.
Bericht:
-
Ausgangslage
Neuordnung der Kulturförderung
In 2025 wurde die städtische Kulturförderung im Rahmen der Maßnahme Nr. 6: „Überarbeitung der bereichsspezifischen Kulturförderrichtlinien sowie des Antrags- und Zuwendungsverfahren“ des 1. Lübecker Kulturentwicklungsplans (VO/2020/09394-01-01-05) durch das Kulturbüro neu geordnet und ein formales und transparentes Antragsverfahren umgesetzt. Neben der Neufassung der stadtweit gültigen Richtlinie für Zuwendungen (vgl. VO/2025/14138) sind Förderbedingungen für die Kulturförderung in Kraft getreten (vgl. VO/2025/13963 und siehe Website des Kulturbüros). Hierin werden die Fördervoraussetzungen und das Verfahren für die kulturellen Förderinstrumente (Projektförderung und institutionelle Förderung) konkretisiert.
Durch das neugeordnete Antragsverfahren erhalten in Lübeck ansässige, langjährig arbeitende, gemeinnützige Kultureinrichtungen die Möglichkeit, alle drei Jahre (beginnend zum 30.09.2026 für die Förderperiode 2028-2030 einen Antrag auf institutionelle Förderung zu stellen. Die dreijährigen Förderperioden (2025-2027, 2028-2030, etc.) geben zum einen den Einrichtungen Planungssicherheit; zum anderen ermöglicht die Antragstellung alle drei Jahre die aufwandsreduzierende Bündelung und Priorisierung von Anträgen durch Verwaltung und Politik und führt somit zu einer fundierten Abwägung und Förderentscheidung. Die Mittel werden per Zuwendungsbescheid und unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel bewilligt.
Aufgrund der Neuordnung der Kulturförderung konnten die zwölf Einrichtungen, die bereits institutionell vom Kulturbüro gefördert werden, bis zum 31.08.2025 einen Antrag auf institutionelle Förderung für die Förderperiode 2025-2027 stellen. Alle Anträge wurden bewilligt. Die nächste Antragsfrist für die Förderperiode 2028-2030 endet am 30.09.2026.
Finanzielle Entwicklung der institutionellen Kulturförderung aufgrund von politischen Beschlüssen
Bis zum Jahr 2022 waren die Förderbeträge in der institutionellen Kulturförderung (IF) überwiegend konstant. Durch diverse Haushaltsbegleitbeschlüsse haben insbesondere die Musikschulen, die freien Theater und der Bücherpiraten e.V. profitiert.
Im Jahr 2026 haben Kultureinrichtungen, die bisher nicht von der Hansestadt Lübeck institutionell gefördert wurden, die Möglichkeit institutionelle Förderung zu beantragen.
Politische Beschlüsse zur institutionellen Kulturförderung (IF) 2022-2026:
|
|
Zugrundeliegende Beschlüsse
|
|
2022
|
VO/2021/10544, Zf. 1:
-
Erhöhung der IF für die Musikschulen von 182.800 € auf 200.000 €
|
|
2023
|
VO/2021/10544, Zf. 2:
-
ab 2023 jährliche Anpassung der Fördersumme für die Musikschulen i.H.d. Tarifsteigerung im TVöD
|
|
2024
|
VO/2023/12748:
-
Erhöhung der IF für Musikschulen um weitere 200.000 € für das Haushaltsjahr 2024 sowie jährl. Steigerung i.H.d. Tarifsteigerung im TVöD
VO/2023/12437-09-02:
-
Erhöhung der Förderung für freie Theater um 200.000 € für das Haushaltsjahr 2024 - davon 140.000 € für IF, 60.000 € für PF (VO/2023/12437-09-02)
|
|
2025
|
VO/2024/13494-01-01, Zf. 4.2, 4.3, 4.6 (HHBB):
-
Erhöhung der IF für Musikschulen um 500.000 €
-
Erhöhung der Förderung für freie Theater um 200.000 € ab 2025 - davon 141.000 € für IF, 59.000 € in 2025-2026 für PF
-
Jährlicher Zuschuss für den Bücherpiraten e.V. i.H.v. 30.000 €
|
|
2026
|
VO/2025/14306-01-01, Zf. 7 (HHBB):
-
Erhöhung der IF für neue Einrichtungen um 100.000 €
|
-
Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse
IF Darstellende Künste (Förderperiode 2027-2029)
Durch den Haushaltsbegleitbeschluss VO/2024/13494-01-01, Zf. 4.3 wurden die finanziellen Mittel zur Förderung der freien Theater in Lübeck ab dem Haushaltsjahr 2025 mit jährlich 200.000 € verstetigt. 141.000 € wurden der institutionellen Förderung professioneller Freier Theater (Theater Combinale, Taschenoper Lübeck, Theater am Tremser Teich) zugeführt. Die verbleibenden 59.000 € wurden für den Zeitraum 2025-2026 der Projektförderung für die freien darstellenden Künste zugeführt mit dem Ziel der weiteren Profilierung und Professionalisierung der Sparte. Ab 2027 werden je nach Antragslage bis zu 59.000 € in die institutionelle Förderung überführt. Damit wird auch weiteren Akteur:innen der Lübecker freien darstellenden Künste auf Antrag (Antragsfrist 30.09.2025) eine planungssichere Weiterentwicklung ermöglicht.
Zur Bekanntmachung der Antragsmöglichkeit wurden die Akteur:innen der Sparte freie darstellende Künste auf der Informationsveranstaltung Kulturförderung am 13.05.2025 sowie am 17.07.2025 per E-Mail informiert. Hierin wurden Einrichtungen der Sparte freie darstellende Künste auf die Möglichkeit hingewiesen, in 2025-2026 Projektfördermittel zu beantragen und bis zum 30.09.2025 eine institutionelle Förderung für die Förderperiode 2027-2029 zu beantragen.
Insgesamt haben vier Einrichtungen einen Antrag auf institutionelle Förderung gestellt. Hiervon wurde ein Antrag zurückgezogen, ein Antrag war aufgrund unvollständiger Antragsunterlagen unzulässig.
Die Förderung folgender Einrichtungen soll im Zeitraum 2027-2029 erfolgen:
-
TanzOrtNord e.V.: 28.500 € / Jahr
-
Kunst am Kai e.V.: 15.000 € / Jahr
Der Restbetrag i.H.v. 15.500 € soll ab 2027 weiterhin für die kulturelle Projektförderung eingesetzt werden.
IF für bisher nicht institutionell geförderte Kultureinrichtungen (Förderperiode 2026-2027)
Gemäß des Haushaltsbegleitbeschlusses VO/2025/14306-01-01, Zf. 7 wird „die institutionelle Kulturförderung für 2026 aufgestockt, um zusätzlichen Projekten mithilfe eines städtischen Anteils die Möglichkeit zu geben, weitere Fördermittel einzuwerben (100.000 €). Der Kulturausschuss ist zu beteiligen.“
Gemäß dem mündlichen Bericht des Kulturbüros in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege am 08.12.2025 wird der Beschluss derart ausgelegt, dass es sich um einen jährlichen Betrag ab 2026 handelt, der für die Förderung zusätzlicher Einrichtungen vorgesehen ist. Dies hat zur Folge, dass bereits von der Hansestadt Lübeck geförderte Einrichtungen nicht antragsberechtigt sind. Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt gemäß den Zuwendungsrichtlinien der Hansestadt Lübeck und den Förderbedingungen des Kulturbüros.
Alle Einrichtungen wurden am 18.12.2025 per E-Mail und durch einen Hinweis auf der Website des Kulturbüros über die Fördermöglichkeit informiert. Am 05.02.2026 fand eine zusätzliche Informationsveranstaltung durch das Kulturbüro statt, in der das Antrags- und Zuwendungsverfahren interessierten Kultureinrichtungen erläutert wurde. Die Antragstellung war bis zum 28.02.2026 möglich. Die Förderperiode ist auf zwei Jahre verkürzt (2026-2027) zwecks Synchronisierung mit der Förderperiode für die weiteren institutionell geförderten Einrichtungen ab 2028.
15 Einrichtungen haben Interesse an der institutionellen Förderung signalisiert und eine Beratung in Anspruch genommen.Hiervon haben 7 Einrichtungen Anträge auf institutionelle Förderung in folgender Höhe gestellt:
-
Musikkultur Lübeck e.V.: 55.000 € / Jahr
-
Tontalente e.V.: 35.000 € / Jahr
-
Klangrauschen e.V.: 10.800 € / Jahr
-
Förderkreis Kommunales Kino Lübeck e.V.: 25.000 € / Jahr
-
CVJM Lübeck e.V.: 16.084 € / Jahr
-
Lübeck Pop Symphonics e.V.: 7.500 € / Jahr
-
Defacto Art e.V.: 6.000 € / Jahr
-
GESAMT: 155.384 € / Jahr
Die Prüfentscheidung erfolgte auf Grundlage der Richtlinie für Zuwendungen der Hansestadt Lübeck (vgl. VO/2025/14138) sowie der Förderbedingungen für die Kulturförderung (vgl. VO/2025/13963 und siehe Website des Kulturbüros). Hierin genannte Fördervoraussetzungen sind u.a., dass
-
die eingereichten Unterlagen vollständig sind,
-
ein öffentliches Interesse am Zuwendungszweck vorliegt,
-
der Zweck nicht ohne die Zuwendung erreicht werden kann,
-
andere Einnahmen der / des Zuwendungsempfangenden deren / dessen Ausgaben für den beantragten Zuwendungszweck nicht decken,
-
die ordnungsgemäße Geschäftsführung der / des Zuwendungsempfangenden gesichert erscheint,
-
Antragsteller:innen in der Hansestadt Lübeck ansässig sind und/oder den deutlichen Schwerpunkt ihrer kulturellen Aktivitäten in der Hansestadt Lübeck haben,
-
Antragsteller:innen auf kulturellem Gebiet über einen längeren Zeitraum (mind. 3 Jahre) nachweisbar erfolgreich waren und eine auf das Jahr bezogene kontinuierliche kulturelle Arbeit leisten,
-
Kulturinstitutionen gemeinnützig sind.
Auf Grundlage des Haushaltsbegleitbeschlusses lag ein besonderes Augenmerk auf der Erfolgsaussicht, weitere Drittmittel zu akquirieren. Ferner werden nur Einrichtungen gefördert, die noch nicht von der Hansestadt Lübeck institutionell gefördert werden.
Unter Anlegung der oben genannten Kriterien und der Abwägung des größtmöglichen öffentlichen Interesses sollen folgende Einrichtungen für die Förderperiode 2026-2027 erstmalig eine institutionelle Förderung in folgender Höhe erhalten:
-
Musikkultur Lübeck e.V.: 35.000 € / Jahr
-
Tontalente e.V.: 35.000 € / Jahr
-
Förderkreis Kommunales Kino Lübeck e.V.: 25.000 € / Jahr
-
Defacto Art e.V.: 5.000 € / Jahr
-
GESAMT: 100.000 € / Jahr
Die Mitteilung der Entscheidung per Bescheid ist anvisiert bis zum 30.06.2026. Anschließend können der Mittelabruf und die Auszahlung erfolgen.
-
Gesamtübersicht über die Förderbeträge für von der Hansestadt Lübeck institutionell geförderte Einrichtungen (2022-2026)
|
Institution
|
2022
(in €)
|
2023
(in €)
|
2024
(in €)
|
2025
(in €)
|
2026
(in €)
|
|
Bücherpiraten e.V.
|
-
|
-
|
|
30.000
|
30.000
|
|
Gemeinschaft Lübecker Künstlerinnen und Künstler e.V.
|
3.000
|
3.000
|
7.000
|
7.000
|
7.000
|
|
Interkulturelle Begegnungsstätte e.V.
|
23.100
|
23.100
|
23.100
|
23.100
|
23.100
|
|
Kolk 17 gGmbH – Figurentheater & Museum
|
50.500
|
50.500
|
50.500
|
50.500
|
50.500
|
|
KulturTafel Lübeck e.V.
|
-
|
10.000
|
10.000
|
10.000
|
10.000
|
|
Lübecker Musikschule der Gemeinnützigen *
|
93.981
|
102.148
|
209.611
|
358.288
|
742.328
|
|
Musik- und Kunstschule Lübeck gGmbH *
|
106.019
|
103.452
|
206.029
|
363.821
|
|
Niederdeutsche Bühne Lübeck e.V.
|
4.000
|
4.000
|
4.000
|
4.000
|
4.000
|
|
Overbeck-Gesellschaft – Verein von Kunstfreunden e.V.
|
6.200
|
6.200
|
6.200
|
6.200
|
6.200
|
|
Taktlos Theater e.V. (Theater Combinale)
|
55.000
|
55.000
|
110.000
|
114.000
|
114.000
|
|
Taschenoper Lübeck e.V.
|
15.000
|
15.000
|
75.000
|
68.000
|
68.000
|
|
Theater am Tremser Teich gGmbH
|
15.000
|
15.000
|
40.000
|
44.000
|
44.000
|
|
Defacto Art e.V.
|
|
|
|
|
5.000
|
|
Förderkreis Kommunales Kino Lübeck e.V.
|
|
|
|
|
25.000
|
|
Musikkultur Lübeck e.V.
|
|
|
|
|
35.000
|
|
Tontalente e.V.
|
|
|
|
|
35.000
|
|
Kunst am Kai e.V. (ab 2027)
|
|
|
|
|
|
|
TanzOrtNord e.V. (ab 2027)
|
|
|
|
|
|
|
GESAMT
|
371.800
|
387.400
|
741.440
|
1.078.909
|
1.199.128
|
* Durch den Haushaltsbegleitbeschluss 2025/14306-01-01 Zf. 2 wurde die Verwaltung beauftragt, bei der anstehenden Neuverhandlung von Budgetverträgen keine Kürzung zu erzielen, sondern die Verträge mit dem Ziel der Aufwandsstabilität über die Gesamtlaufzeit von fünf Jahren zu verhandeln. Hiervon wären ab 2027 auch die Musikschulen betroffen, da diese von allen durch das Kulturbüro institutionell geförderten Einrichtungen die einzigen Institutionen sind, bei denen eine Steigerungsrate angewandt wird (jährliche Steigerung des Zuschusses in Höhe der Tarifsteigerung im TVöD).
-
Fazit
Aufgrund der für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 gefassten Haushaltsbegleitbeschlüsse konnten mit Defacto Art e.V., Förderkreis Kommunales Kino Lübeck e.V., Musikkultur Lübeck e.V., Tontalente e.V., Kunst am Kai e.V. und TanzOrtNord e.V. mehrere im 1. Lübecker Kulturentwicklungsplan (VO/2020/09394-01-01-05) vorgeschlagene Einrichtungen oder Vereine in die institutionelle Förderung aufgenommen werden. Damit konnte die Maßnahme Nr. 20 „Einführung einer dreijährigen Basiskulturförderung“ weitestgehend anderweitig umgesetzt werden.
Ausgehend von zwölf institutionell geförderten Einrichtungen bis 2025 umfasst die institutionelle Förderung durch das Kulturbüro der Hansestadt Lübeck ab 2026 insgesamt 16 Einrichtungen, ab 2027 18 Einrichtungen.
Zuwendungsbescheide für die vier erstmalig in 2026 geförderten Einrichtungen werden nach dem Bericht im Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege rückwirkend für 2026-2027 bis zum 30.06.2026 erstellt. Für weitere zwei Einrichtungen im Rahmen der „IF Darstellende Künste“ beginnt die Förderung in 2027. Zuwendungsbescheide für 2027-2029 werden nach Beschlussfassung der Bürgerschaft zum Haushalt 2027 bis zum 31.12.2026 erstellt.