ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 20/0138

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Freigabe zur Besetzung einer neuen Stelle (1,0 VZÄ) als Assistenz in der EDV-Koordination im Bereich Ordnungsamt auf der Grundlage des Haushaltsbegleitbechlusses 2025/14306-01-01.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die stellenplanmäßige Ordnung herzustellen
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Begründung:

Gemäß Haushaltsbegleitbeschluss VO/2025/14306-01-01 kann die Stellenanzahl erhöht werden, wenn neu zu schaffende Stellen zu mindestens 75% durch Zahlungen Dritter finanziert werden. Das Ordnungsamt plant die Besetzung einer EG4 Stelle, welche nicht im Stellenplan 2025 enthalten war. Hierbei handelt es sich um die Aufgabe einer Assistenz in der EDV-Koordination, welche die dortigen Mitarbeiter bei alltäglichen Aufgaben unterstützt.

 

Für die Stelle steht eine Förderungen in Aussicht. Die Förderung erfolgt über das Budget für Arbeit nach §61 SGB IX. Gemäß §61 Abs. 2 Satz 2 SGB IX beträgt der Lohnkostenzuschuss bis zu 75 Prozent des vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Bisher hat die Diakonie Nord Nord Ost in den Jahren 2024 und 2025 insgesamt 14 Menschen ins Budget für Arbeit begleitet, die bisherige Förderquote betrug ausnahmslos 75%. Die Förderung wird so lange gewährt, wie ein Anspruch auf Leistung im Arbeitsbereich nach §58 SGB IX besteht. Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass der Anspruch bis Erreichen der Regelaltersgrenze besteht. Die Stelle wird mit einem KW-Vermerk versehen und nur für die Dauer der Förderung geschaffen.

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