ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 20/0113

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft stimmt der Veräußerung von Kommanditanteilen der TraveKom projects GmbH & Co. KG in Höhe von 2,49 % zum Nennbetrag von 49,80 € an den IT Verbund Schleswig-Holstein AöR zu.

 

Der Bürgermeister und die Vertreter:innen der Hansestadt Lübeck werden ermächtigt, in den Gesellschafterversammlungen der Stadtwerke Lübeck Gruppe GmbH, der TraveKom projects GmbH & Co. KG und der TraveKom projects Verwaltung GmbH die dafür erforderlichen Beschlüsse zu fassen.

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Begründung:

Derzeit ist die Stadtwerke Lübeck Gruppe GmbH (SWL Gruppe) mit 92,53 % Kommanditistin der TraveKom projects GmbH & Co. KG (TraveKom projects). Weitere Kommanditanteile von je 2,49 % halten

 

- der Kreis Segeberg (VO/2024/13599),

- die Stadt Mölln (VO/2025/14325) und

- die IT-Allianz Nord AöR (VO/2025/14611)

 

Der Beitritt des IT-Verbund Stormarn (VO/2025/14325) bedarf noch einiger politischen Beschlüsse. Die Stadt Reinfeld (VO/2024/13599) wird nicht mehr Kommanditistin werden, da sie in Zukunft über den IT-Verbund Stormarn mit der SWL zusammenarbeiten würde.

Die Städte Kiel und Rostock (VO/2024/13599) signalisieren weiterhin Interesse.

Der Kommanditanteil würde sichauf 85,06 % reduzieren, wenn die Beschlussfassungen für Kiel, Rostock und den IT-Verbund Stormarn umgesetzt werden.

Das Stammkapital beträgt 2.000,00 €.

Die Gesellschaft wurde für den überregionalen Vertrieb von digitalen Anwendungen und Dienstleistungen gegründet. Bereits in der Vorlage VO/2022/11021 wurde zur künftigen Entwicklung der Gesellschaft ausgeführt, dass geplant ist, kommunalen Partner:innen eine Kommanditistenbeteiligung anzubieten und die Inhousevergabe-Möglichkeit zu schaffen. Eine entsprechende Anpassung des Gesellschaftsvertrages erfolgte aufgrund der VO/2023/12580 mit der Einführung eines Beirats.

Aktuell besteht das Interesse des IT Verbundes Schleswig-Holstein AöR (ITV.SH) an dem Kauf von Kommanditanteilen. Der ITV.SH wurde zum 01.01.2019 gegründet, um eine optimale Koordinierung, Steuerung und Erfüllung der kommunalen Verwaltungsdigitalisierung und der OZG-Umsetzung in Schleswig-Holstein zu gewährleisten. Träger des ITV.SH sind alle Gemeinden, Ämter und Kreise Schleswig-Holsteins. Die erforderlichen Beschlussfassungen sollen Anfang Juni 2026 auf der Trägerversammlung erfolgen.

Der Kommanditanteil der SWL Gruppe würde sich mit der Veräußerung von 2,49 % an die ITV.SH und unter Berücksichtigung der übrigen erteilten Zustimmungen auf 82,57 % verringern. Die SWL Gruppe verfügt weiterhin über eine Mehrheit von mehr als 75,1 %, mit der eine gemeindliche Steuerung möglich bleibt. Die Aufnahme von drei weiteren Kommanditisten wäre noch möglich.

 

Kommunalrechtliche Zulässigkeit:

 

Gemäß § 28 S.1 Nr. 18 b) in Verbindung mit § 103 Gemeindeordnung (GO) ist eine teilweise Veräußerung einer Beteiligung an einem Unternehmen durch den die Gemeinde ihren Einfluss verliert oder vermindert nur zulässig, wenn dadurch die Erfüllung des öffentlichen Zwecks nicht beeinträchtigt wird. Sie ist zudem eine der Bürgerschaft vorbehaltende Entscheidung.

Der öffentliche Zweck der TraveKom projects ist die Bereitstellung und Vertrieb von Produkten und datenbasierten Geschäftsmodellen zur Entwicklung von nachhaltigen und vernetzen Kommunen insbesondere im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland, einschließlich aller damit unmittelbar und mittelbar zusammenhängenden Tätigkeiten, die die digitale Befähigung und Transformation in diesen Kommunen beinhalten. Die Technologien im Sinne einer digitalen Daseinsvorsorge für Kommunen, die in der Stadtwerke Lübeck Digital GmbH (SWL Digital) entwickelt werden, können über die Travekom projects anderen Kommunen und kommunalen Unternehmen angeboten werden. Dazu gehören beispielsweise Produkte der Digitalen Schule, TraveKom connect (Digitalisierung von Arbeitsprozessen), Smart City Anwendungen oder Consulting.

Eine Beeinträchtigung des öffentlichen Zwecks liegt vor, wenn die Zweckerfüllung nicht mehr im gleichem Umfang oder Effektivität erfolgen kann.

Die Gesellschaft wurde gerade für den überregionalen Vertrieb von digitalen Anwendungen und Dienstleistungen gegründet. Hierfür sollen kommunalen Partner:innen eine Kommanditistenbeteiligung angeboten werden, um für diese Partner:innen die Möglichkeit der Inhousevergabe zu schaffen.

Ein Verkauf von Kommanditanteilen ist Teil des Geschäftsmodells und beeinträchtigt insoweit nicht den öffentlichen Zweck.

Der Aufsichtsrat der SWL Gruppe hat den Verkauf der Kommanditanteile in seiner Sitzung am 19.03.2026 einstimmig empfohlen.

Der Anteilsverkauf unterliegt nicht der Anzeigepflicht nach § 108 GO bei der Kommunalaufsichtsbehörde.

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