ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - 20/0116

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Beratungsfolge

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Anlass:

 

Mündl. Anfrage von BM Jochen Mauritz (CDU) zur Anfrage Frank Zahn (SPD) und AM Christopher Lötsch (CDU) im Hauptausschuss am 10.03.2026:

 

Beantwortung der Fragen der AM Zahn und Lötsch:

BM Mauritz möchte wissen, wie es mit dem Thema Haus Seeblick weitergehe.

Senatorin Hagen erläutert, dass man abwarten müsse, wie sich das Verfahren in rechtlicher Hinsicht weiterentwickele. Auf Nachfrage von BM Mauritz erklärt sie, dass der Eigentümer einen Gebührenbescheid für die Ersatzvornahme erhalten werde, da dieser verpflichtet sei, die Kosten für den Abriss zu übernehmen.

Es sprechen zudem AM Zahn, der wissen möchte, ob gegen den Eigentümer noch ein Ordnungsgeld verhängt werde und AM Lötsch, der wissen möchte, ob es bereits Diskussionen zur Schließung des Weges [am Steilufer] gebe.

 

 

Antwort:

 

Zur Frage des AM Zahn wird folgendes geantwortet:

Es wird vermutet, dass es sich bei der Nachfrage zur Verhängung eines Ordnungsgeldes um die Ahndung einer möglichen Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld handelt. Insofern wird mitgeteilt, dass hierfür keine ordnungswidrige Handlung vorliegt und folglich keine Ordnungswidrigkeit geahndet und folglich kein Bußgeld erhoben wird.

 

 

Zur Frage des AM Christopher Lötsch wird folgendes geantwortet:

Eine Diskussion zur Schließung des Weges gibt es nicht, da diese nicht beabsichtigt ist.

 

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