ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2025/14771-01

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Beratungsfolge

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Anlass:

Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) im Hauptausschuss am 09.12.2025

1. Welche konkreten Vorhaben wurden im Jahr 2025 im Rahmen des Projekts angestoßen?

 2. Haben sich die Vorhaben auf den Haushalt kostenerhöhend oder kostenmindernd ausgewirkt (Bitte um gesonderte Darstellung für jedes angestoßene Projekt)?

 Gemäß der Präsentation im Ausschuss soll die bei der Stadt eingerichtete Koordinierungsstelle für kommunale Entwicklungspolitik durch die Servicestelle Kommunen in der einen Welt (SKEW) gefördert sein.

 3. Mit welchem Anteil wird die Stelle gefördert?

 4. Bis wann ist die Förderung zugesagt?

 5. Ist die Stelle auf den Förderzeitraum befristet?

 6. Soll die Stelle nach dem Ablauf des Förderzeitraums fortbestehen?

Antwort:

Zu 1. Welche konkreten Vorhaben wurden im Jahr 2025 im Rahmen des Projekts angestoßen?

Im Rahmen des Projekts wurden 2025 u.a. folgenden zentrale Projekte und Aktivitäten angestoßen und umgesetzt.

  • Entwicklungspolitischer Aktionsplan für die HL: Erarbeitung unter Beteiligung von Akteur:innen aus den Handlungsfeldern Fairer Handel, Faire Beschaffung, Globales Lernen und Globale Partnerschaften. Dieser geht 2026 in die Bereichsbeteiligung und in die Gremien.
  • Leitfaden zu nachhaltiger Beschaffung für die Verwaltung: Fertigstellung in 2026. Ergänzend dazu sind z.B. Fortbildungsangebote zu nachhaltiger Beschaffung, Fachaustausch und Wissenstransfer zwischen den Bereichen in Planung
  • E-Learning-Modul zu Nachhaltigkeit für die Mitarbeitenden der Hansestadt Lübeck.
  • Städtische Websites zu Nachhaltigkeit, Kommunaler Entwicklungspolitik, der Fairtrade-Stadt und Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Faire Hanse: Koordination der Arbeitsgruppe, Gestaltung von Arbeitsgruppentreffen und Aktivitäten (z.B. Infostand, Ausstellung, Vernetzungstreffen und Workshop) der Fairen Hanse, insbesondere auf den Internationalen Hansetagen.
  • Gewinn des bundesweiten Wettbewerbs „Hauptstadt des Fairen Handels“: Koordination der Teilnahme der Hansestadt Lübeck am Wettbewerb. Es konnte der erste Platz unter den großen Kommunen belegt werden (Gewinn: 30.000 € Preisgeld).

 

Zu 2. Haben sich die Vorhaben auf den Haushalt kostenerhöhend oder kostenmindernd ausgewirkt (Bitte um gesonderte Darstellung für jedes angestoßene Projekt)?

Die angestoßenen Vorhaben, wie beispielsweise der Leitfaden für nachhaltige Beschaffung und der entwicklungspolitische Aktionsplan, sind Projekte, die langfristige Wirkung erzielen sollen und deren monetären Auswirkungen im Detail kaum quantifizierbar sind. Eine realistische Einschätzung, wie sie sich zukünftig auf den Haushalt auswirken, ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht umsetzbar.

Im Haushaltsjahr 2025 hat sich das Projekt im geplanten Finanzrahmen bewegt. Keins der Vorhaben hat sich in diesem Sinne kostenerhöhend ausgewirkt. Die bestehende Projektstelle zur Koordination kommunaler Entwicklungspolitik basiert auf dem Bürgerschaftsbeschluss VO/2021/10329-16 vom 30.09.2021. Ziel des Projekts ist die lokale Umsetzung und strategische Verankerung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (engl. Sustainable Development Goals, kurz SDG), mit besonderem Fokus auf Fairem Handel, nachhaltiger Beschaffung, Bildungsarbeit sowie internationaler Partnerschaftsarbeit.

 

Zu 3. Mit welchem Anteil wird die Stelle gefördert?

Die Stelle wurde im Erstvorhaben zu 90 % mit Mitteln der Servicestelle „Kommunen in der einen Welt (SKEW)“ gefördert. Ab April 2026 besteht eine Folgeförderung mit einer Förderquote von 75%.

 

Zu 4. Bis wann ist die Förderung zugesagt?

Die Förderung ist bis zum 31.03.2028 zugesagt.

 

Zu 5. Ist die Stelle auf den Förderzeitraum befristet? 

Ja, die Stelle ist auf den Förderzeitraum befristet.

 

Zu 6. Soll die Stelle nach dem Ablauf des Förderzeitraums fortbestehen?

Die Stelle befindet sich aktuell bereits im Folgeprojekt (Laufzeit: April 2026-März 2028). Die Anschlussförderung wurde entsprechend des Beschlusses vom 30.09.2021 (VO/2021/10329-16) wonach eine Verlängerung des Projekts anzustreben sei, beantragt und konnte erfolgreich eingeworben werden.

Im laufenden Folgeprojekt (April 2026 - März 2028) werden insbesondere folgende Themenschwerpunkte gesetzt:

  • Begleitung der Umsetzung von Vorgaben aus dem Leitfaden zu nachhaltiger Beschaffung, u.a. durch die Etablierung von Schulungsformaten, Fachaustausch und Wissenstransfer, sowie Beratung bei Pilotbeschaffungen.
  • Umsetzung des entwicklungspolitischen Aktionsplans und Sensibilisierung der Stadtgesellschaft zu den SDGs.
  • Internationale Kooperation zu entwicklungspolitischen Themen, insbesondere im Hansebund und in den Lübecker Städtepartnerschaften.

 

Die strategische Koordination der lokalen Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen und Fairem Handel braucht eine langfristig gesicherte städtische Zuständigkeit auch über den aktuell geförderten Zeitraum bis März 2028 hinaus. Um die angestoßenen Vorhaben weiter zu begleiten und umzusetzen ist eine Weiterführung der Stelle ab April 2028 notwendig. Sollte eine Weiterführung nicht erfolgen, hätte das erhebliche Folgen für die angesprochenen Projekte und Themen. Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für eine Fortführung der Aufgaben werden geprüft.

 

 

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