Beschlussvorlage öffentlich - 20/0090
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinie der Hansestadt Lübeck zur Förderung Übergang Kita Schule „Schulminis“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.041.3 - Finanzielle Förderung der Kindertagesbetreuung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Vorberatung
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May 7, 2026
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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May 12, 2026
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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May 28, 2026
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Beschlussvorschlag
- Für die Monate Januar bis Juli 2026 wird den Trägern der Kindertageseinrichtungen die Förderung in der bislang im Budget veranschlagten Höhe weitergewährt, wenn die Träger die Aufgaben entsprechend des ausgelaufenen Budgetvertrags fortgeführt haben.
- Die Richtlinie der Hansestadt Lübeck zur Förderung Übergang Kita Schule wird gem. Anlage 2 beschlossen.
- Nach Ablauf des Kitajahres 2027/2028 wird die Förderung evaluiert. Auf Grundlage der Ergebnisse werden bei Bedarf konzeptionelle Anpassungen vorgenommen.
Begründung:
Mit dem Auslaufen der bisherigen Budgetverträge zum 31.12.2025 entfällt die vertragliche Grundlage für die Förderung des Übergangs Kita zur Schule im Rahmen der sogenannten „Schulminis“. Zur rechtssicheren Fortführung ab dem Jahr 2026 ist daher der Erlass einer kommunalen Richtlinie erforderlich.
Zur Gewährleistung der Planungssicherheit für die Träger von Kindertageseinrichtungen wird für das laufende Kitajahr bis zum 31.07.2026 der Zuschuss in der bislang im Budget veranschlagten Höhe weitergewährt.
Die neue Richtlinie schafft eine einheitliche und nachvollziehbare Grundlage für die Gewährung des kommunalen Zuschusses. Sie knüpft inhaltlich an die bisherige Struktur an und führt das Projekt unter Berücksichtigung der Regelungen des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz - KiTaG) fort.
Die für die Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt des laufenden Jahres bereits eingeplant. Zusätzliche Haushaltsmittel sind daher für den Erlass der Richtlinie nicht erforderlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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116,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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162,9 kB
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