ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 20/0088

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Richtlinie der Hansestadt Lübeck zur Förderung von Familienzentren wird gem. Anlage 2 beschlossen.

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Begründung:

Mit Auslaufen der bisherigen Budgetverträge zum 31.12.2025 entfällt die Grundlage für die kommunale Förderung der Familienzentren. Um die Förderung ab dem Jahr 2026 rechtssicher und verlässlich fortzuführen, ist der Erlass einer eigenständigen kommunalen Richtlinie über die Förderung von Familienzentren erforderlich.

 

Die neue Richtlinie schafft eine einheitliche und nachvollziehbare Grundlage für die Gewährung des kommunalen Zuschusses. Sie orientiert sich inhaltlich an der bisher aufgebauten Struktur und der weiterhin bestehenden Landesförderung für Familienzentren.

 

Die Befristung der kommunalen Richtlinie erfolgt in Anlehnung an die Laufzeit der entsprechenden Landesrichtlinie. Hierdurch wird gewährleistet, dass zukünftige Änderungen auf Landesebene zeitnah in kommunale Förderpraxis übernommen und die Förderbedingungen bei Bedarf angepasst werden können.

 

Die für die Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt des laufenden Jahres bereits eingeplant. Zusätzliche Haushaltsmittel sind daher für den Erlass der Richtlinie nicht erforderlich.

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Anlagen

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