ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2026/14895

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1 Der Jahresabschluss 2023 der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck mit einem                 Jahresfehlbetrag von 1.232.261,22 wird gem. § 92 Abs. 3 GO S-H i.V.m.                             § 15 Abs. 3 Stiftungsgesetz S-H zur Kenntnis genommen.

 

2 Dieser Fehlbetrag wurde durch die Hansestadt Lübeck bereits unterjährig ausgeglichen.

 

3 Der dazugehörende Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes (VO/2024/14699), der im

 Prüfungsausschuss am 03.12.2025 abschließend beraten wurde, wird zur Kenntnis               genommen.
 

Reduzieren

In der Satzung der Kulturstiftung ist festgelegt, dass die HL etwaige Fehlbeträge auszugleichen hat. Zur Aufrechterhaltung der Liquidität bei der KS sind diese bereits geflossen oder

werden im nächsterreichbaren städtischen Haushalt geordnet.
 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

4.041.7 Kulturstiftung HL

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Da nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

GO S-H

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

 

Das könnte Sie auch interessieren