ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - 20/0067

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Beratungsfolge

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Anlass:

Kenntnisnahme Tätigkeitsbericht des Frauenbüros der Hansestadt Lübeck 2023 – 2025.

 

Bericht:

In der Regel legt das Frauenbüro der Hansestadt Lübeck der Bürgerschaft alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu den Arbeitsschwerpunkten vor. Dieser erfolgt seit 2019/2020 nicht in Textform, sondern in einer schnell lesbaren Übersicht (PowerPoint). 

Der aktuelle Tätigkeitsbericht umfasst drei Jahre, da im vergangenen Jahr aufgrund von Personalausfällen und der Erarbeitung zweier Aktionspläne keine Kapazitäten für den Tätigkeitsbericht vorhanden waren. Für die Jahre 2026/2027 soll der Berichtszeitraum wieder zwei Jahre umfassen. 

Anlage 1 beschreibt den gesetzlichen Rahmen / die Arbeitsgrundlage des Frauenbüros
Anlage 2 stellt die Arbeitsschwerpunkte der letzten drei Jahre dar

 

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Anlagen

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