ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2026/14954

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


 

Annahme der von der Possehl-Stiftung angebotenen Spende in Höhe von 250.000,00 EUR zur restauratorischen Überarbeitung der Innenräume des Behnhauses im Zuge der Sanierung des Museums Behnhaus Drägerhaus für das Produktsachkonto 11029.289.7851000 GMHL/Behnhaus Drägerhaus/Sanierungsmaßnahme/Hochbaumaßnahme im Haushaltsjahr 2026.

 

 


 

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Das Museum „Behnhaus Drägerhaus“ ist Lübecks Galerie des 19. Jahrhunderts und der Klassischen Moderne und befindet sich in zwei Stadtpalais des 18. Jahrhunderts, dem Behnhaus und dem Drägerhaus. Von der Denkmalpflege wird die Gebäudegruppe (Behnhaus und Drägerhaus) als unverzichtbarer Bestand des Weltkulturerbes und einzigartiges Kulturdenkmal von besonderem nationalen Wert beschrieben.

 

Derzeit erfährt das o. g. Gebäudeensemble eine umfassende Sanierung sowie Ergänzungen und Umbauten von Gebäudeteilen.

 

Im Zuge der Sanierung und energetischen Ertüchtigung des Behnhauses gilt als grundsätzliche denkmalpflegerische Zielstellung für die Innenbereiche der weitestgehend Substanzerhalt in Bezug auf die Innenraumfassungen.

 

Ziel ist es, die Ausstattung resp. die Wand- u. Deckenmalereien in einen Zustand zu überführen und damit im Zusammenwirken mit den hochbaulichen Maßnahmen ein ganzheitlich stimmiges Erscheinungsbild zu schaffen. Im Konzept zur restauratorischen Überarbeitung der Innenräume des Behnhauses sind die jeweiligen restauratorischen Zielsetzungen für die Beletage, dem 2. Obergeschoss sowie den Innenräumen des Gartenflügels enthalten.

 

Die Hansestadt Lübeck, Bereich Planen und Bauen, hat im Zuge des FörderantragsverfahrensBehnhaus - restauratorische Überarbeitung der Innenräume“ ein Spendenangebot der Possehl-Stiftung in Höhe von 250.000,00 EUR erhalten.

 

Die Spendengeberin Possehl Stiftung hat im Haushaltsjahr 2025, zum Zeitpunkt dieses Einzelspendenangebotes, bereits eine allgemeine Spendengesamtsumme an die Hansestadt Lübeck mit einem Gesamtwert von 495.000,00 EUR geleistet.

 

Nach der am 21.03.2013 beschlossenen Delegationsregelung für Mehrfachspenden, ist für die Annahme dieser Einzelspende über 250.000,00 EUR der Hauptausschuss zuständig.

 

Die Annahme der Spende der Possehl-Stiftung ist für die Bearbeitung der restauratorischen Überarbeitung der Innenräume des Behnhauses notwendig.

Das GMHL beantragt somit, der Annahme der Spende der Possehl-Stiftung in Höhe von 250.000,00 EUR zuzustimmen.

 


 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

4.041.7 Kulturstiftung HL Lübecker Museen

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht berührt sind.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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