Antrag eines Ausschussmitgliedes - VO/2026/14960
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag des AM Moritz Griepentrog vom Lübecker Jugendring zur Überarbeitung der Schulanmeldeformulare in der Hansestadt Lübeck
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag eines Ausschussmitgliedes
- Federführend:
- 4.513 - Jugendarbeit
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Entscheidung
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Mar 5, 2026
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Apr 23, 2026
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Eine aktuelle Auswertung von 24 Lübecker Schulstandorten (Monitoring SH 2026) hat erheblichen Nachholbedarf in der Verwaltungspraxis aufgezeigt, die sowohl gegen geltendes Recht als auch gegen pädagogische Grundsätze der Inklusion verstoßen:
- Verstoß gegen das Personenstandsgesetz (§ 22 PStG): Obwohl die „Dritte Option“ seit 2018 gesetzlich verankert ist, bieten über 20 % der untersuchten Lübecker Formulare für Schüler*innen weiterhin nur eine binäre Auswahl (weiblich oder männlich) an. Dies schließt intergeschlechtliche und nicht-binäre Jugendliche bereits beim ersten Kontakt mit der neuen Schule administrativ aus, die zum Beispiel den Geschlechtseintrag „divers“ oder seit der Änderung durch das Selbstbestimmungsgesetz „keine Angabe“ verwenden. Hier wäre eine Auswahl zwischen männlich/weiblich/divers/keine Angabe korrekt oder die konsequente Nichterfassung, weil das Geschlecht aus dem Geburtenregister hervorgeht. Aus pädagogischen Gründen wäre hier eine Abfrage dann sinnvoll, wenn die Schule ein unterstützendes Umfeld für junge TIN Personen bietet.
- Ausschluss vielfältiger Familienformen: Bei der Abfrage der Sorgeberechtigten liegt die Binaritätsrate in Lübeck bei etwa 50 %. Jedes zweite Formular erzwingt die Angabe von „Mutter“ und „Vater“. Dies diskriminiert sog. Regenbogenfamilien (z. B. zwei Mütter/Väter) sowie TIN-Eltern und widerspricht einer modernen, diskriminierungsfreien Willkommenskultur der Hansestadt. Auch Alleinerziehende und Betreuer:innen finden sich in den Formularen nicht immer wieder. Hier wären mehrere gleichwertige Felder für „Eltern/Sorgeberechtigte/eingetragene Lebenspartner:innen/Betreuer:innen“ die korrekte Begriffsbestimmung gem. SchulG § 2 (5).
- Verletzung der Datensparsamkeit (DSGVO) bei Migrationsbiografien: Die Schulanmeldeformulare weisen landesweit eine unverhältnismäßige „Daten-Sammelwut“ bezüglich geographischer und sprachlicher Herkunftsfaktoren auf. Abgefragt werden unter anderem: Verkehrssprache, Asylstatus (begleitet/unbegleitet), Migrationshintergrund mit/ohne Förderbedarf sowie das exakte Einwanderungsdatum.
- Kritik: Diese Merkmale sind für die pädagogische Arbeit nicht unbedingt zielführend. Relevant ist allein der tatsächliche Sprachförderbedarf. Die Kopplung von „Migrant“ und „Förderbedarf“ ist undifferenziert und stigmatisierend.
- Inkonsistenz der Dokumente: Innerhalb der Lübecker Schullandschaft herrscht ein „Flickenteppich“. Während einige Schulen (z. B. Dorothea-Schlözer-Schule) moderne Standards setzen, nutzen andere PDF-Vorlagen, die seit Jahren nicht rechtlich geprüft wurden.
Ziel des Antrags: Die Hansestadt Lübeck soll ein einheitliches, rechtssicheres und diskriminierungsfreies Musterformular für alle Schularten bereitstellen, das:
- Die Geschlechtsoptionen (oder ein Freifeld) enthält.
- Neutrale Felder für Sorgeberechtigte (z. B. „Erziehungsberechtigte:r 1 / 2“) vorsieht.
- Auf die Abfrage des ausländerrechtlichen Status verzichtet und stattdessen ausschließlich pädagogisch relevante Bedarfe (Sprache/Förderung) erhebt.
