Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/14761
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines Erbbaurechtes Lübeck, Steinrader Damm
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den Kurbetrieb Travemünde
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zur Vorberatung
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Feb 9, 2026
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Feb 24, 2026
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Feb 26, 2026
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Beschlussvorschlag
1. Zugunsten von der Johanniter Unfall Hilfe e.V. wird für die Dauer von 40 Jahren ein Erbbaurecht an dem Grundstück Lübeck, Steinrader Damm, bestellt. Zweck der Erbbaurechtsbestellung ist die Errichtung einer Kindertagesstätte.
2. Es wird ein wertgesicherter Erbbauzins in Höhe von 4 v.H. des Bodenwertes (Stand 01.01.2024) von 230.028 EUR (= 9.201,12 EUR) vertraglich vereinbart und grundbuchlich gesichert. Die schuldrechtliche Ermäßigung des Erbbauzinses gem. dem Bürgerschaftsbeschluss vom 29.09.2005 ist in der Begründung dargestellt.
3. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Erbbaurechtsbestellungsvertrages verbundenen Kosten, einschließlich von evtl. Vermessungskosten und der Grunderwerbssteuer, sowie Erschließungskosten und Anschlussbeiträge, sind von den Erbbauberechtigten zu tragen.
Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Die Bürgerschaft stimmt der Bestellung eines Erbbaurechtes an dem Grundstück Lübeck, Steinrader Damm mit den zukünftigen Erbbauberechtigten zu.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des in Kraft getretenen Bebauungsplanes 23.27.00 – „Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße“, dessen Festsetzungen zu berücksichtigen sind. In diesem neuen Wohnquartier sind 49 Wohneinheiten geplant, von denen bereits ein Teil errichtet wurde. Durch die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 23.27.00 „Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße“ entstehenden Wohneinheiten wird sich der Bedarf an Betreuungsplätzen erhöhen. Die geplante Kindertageseinrichtung ist in den Kita-Bedarfsplanung HL, Maßnahmenplanung 2025/2026l Bestanderhebung 31.12.2024 (Seite 14) enthalten, so dass grundsätzlich die Förderungsmöglichkeit der Betriebskosten durch die Hansestadt Lübeck gegeben ist.
Die Bekanntmachung der Interessenbekundung „Abgabe eines Konzeptes zur Trägerschaft einer Kindertageseinrichtung und Bestellung eines Erbbaurechtes“ erfolgte im Zeitraum 20.08.2025 bis 15.10.2015 auf der städtischen Bekanntmachungsplattform und in den Lübecker Nachrichten am 31.08.2025. Nach Beendigung dieses Verfahrens wurde die eingegangene Interessenbekundung durch den Bereich 4.041.3 Finanzielle Förderung Kindertagesbetreuung ausgewertet. Unter Berücksichtigung der der Ausschreibung beigefügten Bewertungsmatrix und im Zuge der erfolgten Gesamtauswertung werden der eingereichten Interessenbekundung 24 von 30 möglichen Punkten zuerkannt (Anlage 3), demnach ist der Zuschlag an die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. zu geben.
Gem. dem Bürgerschaftsbeschluss vom 29.09.2005 ist gem. Ziffer 3 bei Neubestellung, Verlängerung oder Erstreckung eines Erbbaurechtes ein wertgesicherter Erbbauzins in Höhe von 4 % des vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelten Bodenwertes für Gemeinbedarfsnutzung zu vereinbaren.
Der Bodenrichtwert gem. Bodenrichtwertkarte (Stand 01.01.2024) beträgt 260 EUR / 600 m². Für die Gemeinbedarfsnutzung ist nach Mitteilung des Gutachterausschusses 1/3 vom Bodenrichtwert, mithin 87,00 EUR / m² anzunehmen. Damit ergibt sich ein Grundstückswert von 230.028,00 EUR und ein dinglich wertgesicherter Erbbauzins in Höhe von 9.201,32 EUR / Jahr.
Aufgrund des o.g. Bürgerschaftsbeschlusses vom 29.05.2015 ist der o.g. wertgesicherte Erbbauzins in Höhe von 9.201,32 EUR / Jahr um 50 % zu ermäßigen. Unter Berücksichtigung dieser Ermäßigung ist seitens des Erbbauberechtigten somit ein schuldrechtlicher Erbbauzins in Höhe von 4.600,56 EUR / Jahr zu vereinbaren.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: | X | neu | ||||||||||
| X | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | s. Anlage 1 | ||||||||||
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Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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| Der zukünftige Erbbauberechtigte hat schriftlich erklärt (s. Anlage 4), dass er eine Behandlung der Vorlage im öffentlichen Teil der Sitzung wünscht. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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60,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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451 kB
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4
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(wie Dokument)
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343,9 kB
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