Beschlussvorlage öffentlich - VO/2026/14815
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 90.000,00 Euro für die Umgestaltung/Aufwertung des Bolzplatzes "Margaretha-Jenisch-Ring" im Stadtteil Groß Steinrade
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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Feb 16, 2026
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Feb 24, 2026
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Feb 26, 2026
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Planung:
Der städtische Bolzplatz Margaretha-Jenisch-Ring im Stadtteil Groß Steinrade ist insbesondere in den regenreichen Monaten und im Winterhalbjahr nur eingeschränkt nutzbar. Aufgrund des hohen Nutzungsdruckes, auch durch die angrenzende Kita und Schule, wird der Bolzplatz ab Herbst 2025 umfassend saniert und in ein modernes Multisportfeld umgewandelt.
Geplant ist der Bau eines Spielfeldes mit wasserdurchlässigem Kunststoffbelag, das sowohl Fußball- als auch Basketballspiel ermöglicht. Im Zuge der Bauarbeiten wird auch die Entwässerung überarbeitet und eine Regenrückhaltung installiert. Die Fertigstellung ist für das Frühjahr 2026 vorgesehen.
Finanzierung:
Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf rund 170.000 Euro.
Die Possehl-Stiftung unterstützt die Maßnahme mit einer Spende in Höhe von 90.000 Euro. Die Förderzusage wurde zunächst für den Schulverein der Grundschule Groß Steinrade erteilt und durch Umwidmung im Oktober 2025 auf die Hansestadt Lübeck, Planen und Bauen, Stadtgrün und Verkehr übertragen, da die Fläche vom Bereich Stadtgrün und Verkehr verwaltet wird und nicht wie ursprünglich angenommen vom Bereich Schule und Sport.
Im Haushaltsbegleitbeschluss VO/2024/13494-01 wurden zusätzlich – in Ergänzung zu den vom Schulverein akquirierten Mitteln - 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Die restlichen 30.000 Euro stehen beim Bereich Stadtgrün und Verkehr zur Verfügung.
Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO: Leistet ein/e Geber:in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 90.000,00 Euro hat die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2025 einen Gesamtwert von 2.340.550,60 Euro erreicht. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 90.000 Euro zuständig.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen | x | Ja | ||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: |
| Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: | x | neu | ||||||||
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| freiwillig | ||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja (Anlage 1) | ||||||||
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| Nein | ||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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315,8 kB
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