ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2026/14852

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Kann sichergestellt werden und wenn ja, dann wie, dass der Ratskeller nach Abschluss der Sanierungsarbeiten unter den Gesichtspunkten von Brandschutz und hinreichenden Möglichkeiten zur Entfluchtung auch weiterhin als gastronomischer Betrieb genutzt werden kann?
 


 

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Der Gewölbekeller unter dem Lübecker Rathaus wird seit Jahrhunderten als gastronomischer Betrieb genutzt. Es ist möglich, dass sich so auch 100 Personen oder mehr im Untergeschoss des Rathauses befinden, die im Falle eines Brandes über Treppen nach oben ins Freie evakuiert werden müssten. Zudem weisen nicht nur die Räume selbst, sondern auch die Bereiche, die als Fluchtwege dienen, zum Teil Einbauten aus Holz auf, die die Gefahr einer hohen Brandlast bergen, zumal sich in den Räumlichkeiten auch Geräte zur Zubereitung von Speisen befinden, von denen ein erhöhtes Brandrisiko ausgeht.
Wenn im Keller unter dem Rathaus auch künftig wieder ein gastronomischer Betrieb eingerichtet werden soll, dann sollte frühzeitig Klarheit darüber herrschen, ob, wie, mit welchem Aufwand und zu welchen Kosten eine Sanierung umgesetzt werden könnte, die den Notwendigkeiten von Brandschutz und Entfluchtung in hinreichendem Umfang Rechnung trägt.
Der beschriebene Sachverhalt beschäftigt mich schon länger. Die Ereignisse in der Silvesternacht in der Schweiz haben mich veranlasst, diese Anfrage jetzt zu stellen.
 

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