ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2025/14748-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beantwortung der Anfrage AM Stolzenberg (Die FRAKTION): Unterstützung der Sanierungsarbeiten am Herrenhaus Krummesse (VO/2025/14748-01)

 

  1. Welche Gebäude und Anlagen des Gutes Krummesse stehen unter Denkmalschutz?
  2. Welche Sanierungsmaßnahmen des Herrenhauses stehen aktuell an und wie ist der Stand der Abstimmungen mit der Denkmalschutzbehörde?
  3. Inwieweit unterstützt die Stadt die denkmalgerechte Sanierung und Instandhaltung des Herrenhauses und weiterer unter Denkmalschutz stehender Objekte des Gutes Krummesse?
  4. Welche Regelungen sind im Pachtvertrag zwischen Stadt und Pächter zu Sanierung und Instandhaltung des Gebäudebestands vereinbart, insbesondere zu unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden des Gutes?

 

 

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1. Welche Gebäude und Anlagen des Gutes Krummesse stehen unter Denkmalschutz?

 

Das Stadtgut Krummesse ist als Sachgesamtheit in die Denkmalliste der Hansestadt Lübeck eingetragen (03.11.2025, siehe auch Kartierung SG Stadtgut Krummesse.pdf). Denkmalkonstituierende Bestandteile sind (siehe auch Objektblatt SG Stadtgut Krummesse.pdf): Die gesamte Hofanlage, darunter Gutshaus (siehe auch Objektblatt Gutshaus_SG Krummesse.pdf) mit Wirtschaftsanbau (innen wie außen), die umgebende Freifläche aus Vorfahrtsrondell und durch Graben begrenzten seitliche und rückseitige Grünfläche; Brennerei (innen wie außen); Pächterwohnhaus und Landarbeiterwohnhaus.

 

Das Gutshaus (seit 2020) und die Brennerei (seit 2025) sind überdies als bauliche Anlagen (Einzeldenkmale) in die Lübecker Denkmalliste eingetragen.

 

 

2. Welche Sanierungsmaßnahmen des Herrenhauses stehen aktuell an und wie ist der Stand der Abstimmungen mit der Denkmalschutzbehörde?

 

r das Gebäude Gutsweg 5 (Gutshaus) wurde am 05.08.2025 ein Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung eingereicht. Die Maßnahmenbeschreibung sieht eine Sanierung des Dachs vor - Art und Umfang der Maßnahmen sind mit der Abt. Denkmalpflege abgestimmt worden. Die denkmalrechtliche Genehmigung wurde erteilt und die Maßnahmen sind derzeit in der Ausführung.

 

 

3. Inwieweit unterstützt die Stadt die denkmalgerechte Sanierung und Instandhaltung des Herrenhauses und weiterer unter Denkmalschutz stehender Objekte des Gutes Krummesse?

 

Grundsätzlich unterstützt die Abt. Denkmalpflege alle Denkmaleigentümer:innen mit kostenfreien Beratungsangeboten sowohl fachlich/inhaltlich als auch hinsichtlich Fördermöglichkeiten und möglichen Steuererleichterungen.

r Fördermittelgeber stellt die Abt. Denkmalpflege entsprechende Gutachten aus, die eine Befürwortung der Maßnahme beinhalten. Darüber hinaus ist es Denkmaleigentümer:innen möglich, einen Antrag auf Zuwendung bei der Denkmalbehörde zu stellen.

Es liegen der Abt. Denkmalpflege jedoch keine derartigen Anfragen oder Anträge auf Förderung des Denkmaleigentümers vor.

 

 

4. Welche Regelungen sind im Pachtvertrag zwischen Stadt und Pächter zu Sanierung und Instandhaltung des Gebäudebestands vereinbart, insbesondere zu unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden des Gutes?

 

Der Pachtvertrag über das Stadtgut Krummesse aus dem Jahr 2002 sieht die Instandhaltung und Instandsetzung der Gebäude, so auch des seit 2020 unter Denkmalschutz stehenden Gutshauses, durch den Pächter auf eigene Kosten vor. Dieser Umstand hat auch Niederschlag in der Höhe der zu zahlenden Pacht gefunden.

 

Der Pächter hat am 26.11.2025 um eine Beteiligung der Hansestadt Lübeck als Eigentümerin der Gebäude an einer denkmalgerechten Dachneueindeckung des Gutshauses gebeten. Nach Auskunft des Pächters sind die Arbeiten zwischenzeitlich abgeschlossen. Die denkmalgerechte Neueindeckung des Daches liegt nicht nur im Interesse der Hansestadt Lübeck als Gebäudeeigentümerin sondern auch im öffentlichen Interesse, ist allerdings auch teurer als eine Standardeindeckung. Dadurch entsteht aber auch ein Mehrwert für die Hansestadt Lübeck.

 

Im Grundsatz gilt zudem auch hier der §16 Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein, nachdem Eigentümer:innen, Besitzer:innen sowie die sonst Verfügungsberechtigten Denkmale im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen haben.

 

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Anlagen

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