Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/14769
Grunddaten
- Betreff:
-
Freigabe zur Besetzung von Stellen für Heilpädagog:innen und Assisten:innen im Bereich Städtische Kindertageseinrichtungen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.511 - Städtische Kindertageseinrichtungen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Jan 27, 2026
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jan 29, 2026
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Beschlussvorschlag
- Freigabe zur Besetzung von 4 Stellen für Heilpädagog:innen und 5 Stellen für Assistent:innen im Bereich Städtische Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage des Haushaltbegleitbeschlusses 2025/14306-01-01.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die stellenplanmäßige Ordnung herzustellen.
Mit der Berichtsvorlage VO/2025/14199 „Ausbau der Versorgung der städtischen Kindertageseinrichtungen mit eigenen Heilpädagog:innen und Assistent:innen
für heilpädagogische Maßnahmen“ wurden die politischen Gremien über den Bedarf im Bereich 4.511 Städtische Kindertageseinrichtungen informiert.
Die Gesamtzahl der Stellen kann laut Haushaltsbegleitbeschluss 2026 weiterhin erhöht werden, wenn zusätzliche Stellen durch den gleichzeitigen Wegfall bisher zugekaufter, teurerer Leih-/ Honorarkräfte entstehen und somit zu nachweislichen Kosteneinsparungen im Haushalt führen.
Diese Erweiterung um 4 Stellen für Heilpädagog:innen (S 9) und 5 Stellen für Assistent:innen (S 2) führt nachweislich dazu konsumtive Mittel einzusparen und ist für eine fachliche und zukunftsorientierte Weiterentwicklung bei der Betreuung von Kindern mit Behinderung in den städtischen Kindertageseinrichtungen unabdingbar.
Die 4 Stellen für Heilpädagog:innen und 5 Stellen für Assistent:innen sind im Haushalt 2025 nicht enthalten.
Für Kinder mit Behinderungen und Anspruch auf heilpädagogische Maßnahmen in den Städtischen Kindertageseinrichtungen werden die Personalkosten für heilpädagogische Fachkräfte/Assistenzkräfte im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe des Kindes über die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX finanziert.
Die Neuschaffung der Stellen über das Haushaltsverfahren 2027 und unter Nutzung des Stellenpools in 2026 ist notwendig zur Umsetzung der von der Bürgerschaft im Rahmen des Haushalts 2026 beschlossenen Konsolidierungsmaßnahme „Umstellung bei den heilpädagogischen Fachkräften und Assistent:innen von externem auf städtisches Personal“ (VO/2025/14306, Anlage 8, lfd. Nummer 45).
Das bedeutet, im Gegenzug zu der Einrichtung der Stellen entfallen die bisher teurer eingekauften heilpädagogischen Maßnahmen über Institute, weil wir den Einkauf entsprechend reduzieren würden. Die Ersparnis für die Jahre 2026 bis 2029 würde bei Umsetzung der beantragten Stellenbesetzung insgesamt 160.800 Euro betragen.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| X | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
| X | Nein, ist im HH 26 geordnet (Konsolidierungsmaßnahme) | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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