Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/14777
Grunddaten
- Betreff:
-
Freigabe zur Besetzung einer Perspektivfachkraft bei den städtischen Kindertageseinrichtungen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.511 - Städtische Kindertageseinrichtungen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Jan 27, 2026
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jan 29, 2026
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Beschlussvorschlag
- Freigabe zur befristeten Besetzung einer neuen Stelle (100 % VZÄ) als Perspektiv-Fachkraft im Bereich Städtische Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage des Haushaltbegleitbeschlusses 2025/14306-01-01.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die stellenplanmäßige Ordnung herzustellen.
Eine Stellenneuschaffung ist für 1 VZÄ Perspektivfachkraft mit 100% Refinanzierung durch das PerspektivKita-Programm des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung SH notwendig.
Gemäß des Haushaltsbegleitbeschlusses 2026 VO/2025/14306-01-01 ist eine Stellenneuschaffung, zulässig, wenn die Stelle zu mindestens 75 % von dritter Seite finanziert wird und nicht bereits im Stellenplan 2025 enthalten ist. Die Kriterien treffen auf das PerspektivKita-Programm zu. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Hansestadt Lübeck, da die Personalkosten bis zum 28.03.2030 zu 100% über das das PerspektivKita-Programm durch Landesmittel finanziert werden.
Die neuen Stellen des PerspektivKita-Programms zielen darauf ab, die Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf zu verbessern und Chancengerechtigkeit zu fördern. Die anerkannten Einrichtungen unterstützen in sozioökonomisch besonders belasteten Sozialräumen Kinder und auch deren Familien im Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Schule. Hierfür haben die Einrichtungen Konzepte entwickelt, um in den Handlungsfeldern Kita-Schule, sprachliche Bildung und einem weiteren von der jeweiligen Einrichtung gewählten Handlungsfeld bestehende Angebote auszubauen und zusätzliche Angebote zur Unterstützung der Kinder bereitzustellen.
In Lübeck sind zwei Städtische Kindertageseinrichtungen von insgesamt fünf Kindertageseinrichtungen, die sich beworben haben, ausgewählt worden am PerspektivKita-Programm teilzunehmen. Mit dem KiTaG sind seit Januar 2025 erstmals 50 Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein als PerspektivKitas anerkannt worden. Den Übergang Kita-Schule verbindlich zu gestalten, ist in Schleswig-Holstein verpflichtend.
Dieses Programm, bekannt als "PerspektivKita" in Schleswig-Holstein, unterstützt die ausgewählten Kindertageseinrichtungen über einen Zeitraum bis zum 28.03.2030 mit einer zusätzlichen halben Fachkraftstelle als Perspektivfachkraft sowie mit 250 Euro zusätzlichen Sachkosten.
Um die Fördermöglichkeiten aus dem PerspektivKita-Programm für die Städtischen Kindertageseinrichtungen nutzen zu können, soll eine neue Stelle geschaffen werden. Die beantragte 1,0 VZÄ wird stundenanteilig an zwei Perspektiv-Kitas zum Einsatz kommen.
Die Stelle wird unterjährig mit einer Poolstelle besetzt und regulär zum Stellenplan 2027 mit einem kW-Vermerk angemeldet.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| X | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
| X | Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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