Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/14774
Grunddaten
- Betreff:
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Freigabe zur Besetzung von zwei neuen Stellen (VZÄ) in der Schulsozialarbeit gemäß Haushaltbegleitbeschlusses 2025/14306-01-01
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.401 - Schule und Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Entscheidung
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Jan 27, 2026
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Im Bereich Schule und Sport sollen auf der Grundlage des Haushaltbegleitbeschlusses 2025/14306-01-01 zwei neue Stellen (VZÄ) mit befristeter Besetzung in der Schulsozialarbeit eingerichtet werden.
Basierend auf dem Haushaltsbegleitbeschluss 2026 ist eine Stellenneuschaffung mit Ausweitung des Stellenplans zulässig, wenn die Stelle zu mindestens 75 % von dritter Seite finanziert wird und nicht bereits im Stellenplan 2025 enthalten ist.
Die Personalkosten werden bis zum 31.07.2034 über das Startchancen-Programm zu 100% refinanziert. Die Startchancen-Schulen beantragen die Fördermittel über einen Förderantrag beim Bildungsministerium SH. Die Besetzung der Stellenanteile erfolgt jeweils erst nach bewilligter Antragstellung der Schulen mit gesicherter Refinanzierung über das Bildungsministerium SH.
Das Personalbudget der Hansestadt Lübeck wird somit nicht belastet.
Schulsozialarbeit ist gemäß §13a SGBVIII eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe. Zur Aufgabenerfüllung nach Weisung sollen die Mittel aus dem Startchancen-Programm für die Lübecker Schulen ausgeschöpft und zwei zusätzliche VZÄ über den Stellenpool 2026 geschaffen werden. Die Stellen werden zum Haushalt 2027 ordnungsgemäß angemeldet und die beiden Poolstellen anschließend zurückgegeben.
Die Stellen sollen befristet bis zum 31.07.2034 eingerichtet werden entsprechend der Laufzeit des Startchancen-Programms mit 100% Refinanzierung aus Landesmitteln. Eine Befristung ist gemäß §14 Absatz 1.7 Teilzeit- und Befristungsgesetz zulässig, da die Vergütung aus Haushaltsmitteln erfolgt, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind. Die Stellen werden mit einem kW-Sperrvermerk 2035 versehen.
Die beantragten 2,0 VZÄ sind analog zu den bisherigen Stellen Schulsozialarbeit mit Entgeltgruppe S12 hinterlegt. Sie werden anteilig an verschiedenen Startchancen-Schulen in Lübeck zum Einsatz kommen. Mit der Gotthard-Kühl-Schule besteht bereits eine Planung über 0,5 VZÄ.
Das Startchancen-Programm des BMBF unterstützt Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler. Es ist das größte und langfristigste Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und wird über Bund und Länder finanziert.
Das Startchancen-Programm zielt darauf ab, Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schüler:innen zu unterstützen, die Bildungschancen der Schüler:innen in sozial herausfordernden Gebieten zu verbessern und Chancengerechtigkeit zu fördern.
In Lübeck nehmen 20 Schulen, die über einen landesweit ermittelten Sozialindex ausgewählt wurden, am Startchancen-Programm teil. Dieses Programm, in Schleswig-Holstein benannt als "PerspektivSchule Kurs 2034", unterstützt die ausgewählten Schulen über einen Zeitraum von zehn Jahren mit Fördermitteln.
Die Programmsäule III - Personalbudget ist speziell darauf ausgerichtet, die personellen Ressourcen an den geförderten Schulen zu erweitern. Ein zentraler Bestandteil des Programms ist die Stärkung multiprofessioneller Teams, zu denen insbesondere die Schulsozialarbeit gehört.
Weitere Informationen zum Startchancenprogramm: https://startchancen-programm.org/
Landesbezogene Informationen: https://perspektivschule.de/ und https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/P/perspektivschulen/perspektivschulen_faq?nn=6a51c4ff-254a-4fcf-9bd9-86c925d7ca0c
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
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gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| X | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
| x | Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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586,7 kB
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