Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/14635
Grunddaten
- Betreff:
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Änderungsvereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der öffentlichen Aufgaben der Wasserversorgung (nebst Löschwasserversorgung) für den Lübecker Ortsteil Krummesse von der Hansestadt Lübeck auf die Gemeinde Krummesse
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.201 - Haushalt und Steuerung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Jan 27, 2026
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jan 29, 2026
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Die Ortschaft Krummesse liegt sowohl auf Gemeindegebiet der Gemeinde Krummesse als auch auf dem Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck – Stadtbezirk Krummesse. Die Bereiche sind nicht angrenzend nebeneinander belegen, sondern greifen vielmehr zerstückelt ineinander, wobei die Gemeindegrenzen sich so zerstückelt darstellen, dass diese sogar quer durch private Grundstücke verlaufen. Die öffentlich-rechtliche Aufgabe der Wasserversorgung in dem östlich des Elbe-Lübeck-Kanals gelegenen Teil der Ortschaft ist mit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der öffentlichen Aufgaben der Wasserversorgung für den Lübecker Ortsteil Krummesse von der Hansestadt Lübeck auf die Gemeinde Krummesse, Kr. Herzogtum Lauenburg, vom 08.12.1988/20.12.1988 (im Folgenden: „Vereinbarung vom 08.12.1988/20.12.1988“) auf die Gemeinde Krummesse übergegangen. Mit öffentlich-rechtlicher Vereinbarung hat die Gemeinde Krummesse Ihre Aufgabeträgerschaft an der öffentlichen Wasserversorgung im Jahr 2004 auf den Wasserbeschaffungsverband Kastorf (im Folgenden „WBV“ genannt) übertragen. Dies betraf auch die Wasserversorgung für das mit Vereinbarung vom 08.12.1988/20.12.1988 betroffene Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck. Die Aufgabenwahrnehmung seit 2004 durch den WBV wird mit dieser Änderungsvereinbarung festgehalten.
Die Wasserversorgung in dem westlich des Kanals gelegenen Teil der Ortschaft und der dem Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck zugehörig ist, liegt bis zum jetzigen Zeitpunkt in der Aufgabenträgerschaft der Hansestadt Lübeck und wird von der Stadtwerke Lübeck Energie GmbH (im Folgenden „SWL“ genannt) betrieben.
Da der WBV die vollständige Wasserversorgung in der Ortschaft Krummesse künftig selbst erbringen möchten, hat die SWL mit Einverständnis der Hansestadt Lübeck den bislang selbst betriebenen Teil des Wassernetzes in der Gemeinde Krummesse nebst allen Rechten und Pflichten mit Vertrag vom 12.12.2022 an den WBV veräußert. Seit diesem Zeitpunkt hat der WBV mit Einverständnis der Hansestadt Lübeck in tatsächlicher Hinsicht auch bereits die Wasserversorgung in dem westlich des Kanals gelegenen Teil der Ortschaft und der dem Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck zugehörig ist übernommen. Die Inhalte der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 08.12.1988/20.12.1988 sollen daher mit beiliegender Vereinbarung geändert werden, um die öffentlich-rechtliche Aufgabenträgerschaft der tatsächlichen Umsetzung anzupassen.
Die Verbandsversammlung des WBV hat am 02.09.2025 die Änderungsvereinbarung in der anliegenden Form beschlossen.
Von der Kommunalaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg liegt die Mitteilung vor, dass die Änderungsvereinbarung nach § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) nicht genehmigungspflichtig ist.
Sie wird daher vom Verbandsvorsteher des WBV Kastorf, dem Bürgermeister der Gemeinde Krummesse und dem Bürgermeister der Hansestadt Lübeck unterzeichnet.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| X | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Der Beschluss entfaltet mittelbare finanzielle Auswirkungen, die in der Anlage dargestellt sind) | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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917,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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434,9 kB
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