Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2025/14741
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zur Nutzung von Social Media-Kanälen 2024/2025
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes
- Federführend:
- FDP-Bürgerschaftsfraktion
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Nov 25, 2025
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Mar 10, 2026
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Beschlussvorschlag
Der Unterzeichner hat durch die Anfragen VO/2021/10554 und VO/2023/11955 den Bürgermeister zum Betrieb von Social-Media-Känälen gefragt. Die vom Bürgermeister gegebenen Antworten (zuletzt aus dem April 2023) sind dem Unterzeichner bekannt.
Zur Aktualisierung des Standes frage ich den Bürgermeister:
1.) Betreibt die Stadt zum Stichtag am 25.11.2025 Social Media-Kanäle?
Wenn ja:
a) Welche?
b) Welche Bereiche der Stadtverwaltung sind für den Betrieb zuständig?
2.) Wie bewertet die Stadt die Frage der Zulässigkeit des Betriebs von Social-Media-Kanälen durch die Stadt im Anschluss an das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln v. 17.7.2025 – 13 K 1419/23, NVwZ-RR 2025, 980 ff.).
3.) Beabsichtigt die Stadt den Betrieb (weiterer) Social-Media-Kanäle?
4.) Haben Beschäftigte der Stadt in den Jahren 2024 und 2025 am Betrieb von privaten Social-Media-Kanälen des Bürgermeisters und/oder der Senatoren mitgewirkt (zB durch Anfertigen oder Zur-Verfügung-Stellen von Bildern, Video, Texten o. ä. oder durch Admin- bzw. Redakteurs-Rechte bei den betriebenen privaten Seiten). Wenn ja: In welcher Weise?
Es wird um schriftliche Beantwortung gebeten.
Thorsten Fürter
Fraktionsvorsitzender FDP
