Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/14662
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gemäß § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) für Investitionsmaßnahmen im Produkt 111020 999 für die Blockbinnenhöfe Kupferschmiedestraße und Oberer Wehdehof für Tiefbauinstandsetzungsmaßnahmen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den Kurbetrieb Travemünde
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zur Vorberatung
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Nov 10, 2025
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Nov 25, 2025
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Nov 27, 2025
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Beschlussvorschlag
Im nachfolgend aufgeführten Produktsachkonto werden gem. § 82 Abs.1 GO
661.000,00 Euro außerplanmäßig bereitgestellt:
Produktsachkonto | Textbezeichnung
| Haushaltsjahr | Betrag |
111020 999.7852000 | Grundstücksmanagement, Allgemeine Investitionstätigkeiten Tiefbaumaßnahmen | 2025 | 661.000 € |
Deckung:
Textbezeichnung | Haushaltsjahr | Betrag | |
612003 000.7852000 | Grundstücksan- und -verkauf/Tiefbaumaßnahmen | 2025 | 661.000 € |
Bedingt durch die in großen Teilen abgängige (eingefallene Leitungsbereiche mit starken Versetzungen) und funktionslose (Einläufe teilweise oberhalb der Gebäudeoberfläche und außerhalb der Hauptabflüsse des Oberflächenwassers) Entwässerung des sogenannten Blockbinnenhofes (BBH) V in der Kupferschmiedestraße waren in den letzten Jahren zunehmende Schäden in den Kellerbereichen einzelner Hofanlieger zu verzeichnen. Diese traten besonders bei Starkregenereignissen auf. Um weitere Feuchtigkeitsschäden insbesondere an den Gebäuden der Anlieger des BBH V im Bereich Beckergrube/ Kupferschmiedestraße / Fischergrube abzuwenden, waren grundhafte Tiefbauinstandsetzungsmaßnahmen dringend erforderlich.
Weitere Aufwendungen entstanden durch die Anhebung der Regenwasserleitung auf dem Oberen Wehdehof. Die Oberflächenentwässerung war nicht mehr gegeben, da seitens den EBL in 2024/2025 in der Mengstraße eine Anhebung der Regenwasser-Hauptleitung um ca. 1,50 Meter durchgeführt wurde.
Bei der Haushaltsplanung für 2025 musste aufgrund des damaligen Sachstandes zunächst davon ausgegangen werden, dass es sich hierbei um konsumtive Reparaturarbeiten handelt.
Mit Beginn der Arbeiten und Konkretisierung des tatsächlichen Leistungsumfangs fand eine Überprüfung der Aktivierungspflicht durch den Bereich Wirtschaft und Liegenschaften statt. In Abstimmung mit den Bereichen Haushalt und Steuerung und der Anlagenbuchhaltung stellte sich heraus, dass es sich um investive Maßnahmen handelt.
Die Haushaltsmittel stehen daher konsumtiv auf dem Produktsachkonto
111020 000.5271000 zur Verfügung, dürfen aber nicht zur Deckung eingesetzt werden.
Die Vorlage ist nichtöffentlich, da schützenswerte Interessen privater Eigentümer:innen berührt sind.
Es wird empfohlen der Maßnahme zuzustimmen.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| x | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| § 82 Abs. 1 GO für Schleswig-Holstein | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Siehe Begründung | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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