Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/14671
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl von Schiedsfrauen für den Bezirk II (St. Jürgen 1) und für den Bezirk VI (St. Gertrud 1)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.300 - Recht
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat
|
zur Senatsberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
zur Vorberatung
|
|
|
|
Nov 25, 2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
Nov 27, 2025
|
Der Schiedsmann im Bezirk II (St. Jürgen 1) musste aus gesundheitlichen Gründen sein Amt niederlegen. Der Präsident des Amtsgerichts Lübeck gab dem Antrag auf Niederlegung des Amtes statt. Gemäß § 3 Abs. 2 der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein wurde öffentlich bekannt gemacht, dass die Schiedsamtsstelle neu zu besetzen ist. Nach der Ausschreibung musste kurzfristig auch der Schiedsmann im Bezirk VI (St. Gertrud 1) aus gesundheitlichen Gründen sein Amt niederlegen. Auch hier hat das Amtsgericht die Niederlegung für berechtigt erklärt. Von Seiten des Amtsgerichtes gab es keine Bedenken die vorhandenen Bewerbungen auch für den Bezirk VI (St. Gertrud 1) zu nutzen.
Mit den Bewerber:innen wurden Bewerbungsgespräche geführt. An diesen Gesprächen nahm ein Vertreter der Lübecker Schiedsamtsvereinigung und zwei Vertreter des Bereiches Recht teil. Die Gespräche dienten dazu, die Bewerber:innen persönlich kennenzulernen, ihre Beweggründe für die Bewerbung zu hinterfragen und anhand eines Beispielfalles ihre Fähigkeit, Konflikte zu lösen und einen Streit zu schlichten, einzuschätzen. Die Auswahlkommission hat nach Durchführung der Gespräche einstimmig festgestellt, dass sich Frau Liebmann und Frau Wätke als die am besten geeigneten Bewerberinnen erwiesen haben. Beide Bewerberinnen erfüllen die Voraussetzungen für die Wahl zur Schiedsperson gemäß § 2 der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein.
Finanz. Auswirkung
| ||||||||||||
|
|
| ||||||||||
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
| ||||||||||
| ||||||||||||
|
|
| ||||||||||
|
|
| ||||||||||
Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
|
| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
|
|
Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO) | ||||||||||
|
| |||||||||||
Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
| X | Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
|
| Ja – Begründung: |
|
|
|
|
|
|
Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
|
|
|
