Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/14594
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesellschafterschreiben zur Verwendung des Zuschusses von 5 Mio. EUR für die SWL Mobil
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.201 - Haushalt und Steuerung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Nov 25, 2025
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Nov 27, 2025
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Beschlussvorschlag
1.Die Bürgerschaft ermächtigt den Bürgermeister, das in der Anlage beigefügte Gesellschafterschreiben zur Zahlung eines Zuschusses an die Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH für das Jahr 2025 zu unterzeichnen.
2. Der Bürgermeister wird ermächtigt ab dem Jahr 2026, auf Basis der getroffenen Haushaltsentscheidungen für das jeweilige Haushaltsjahr ein gleichlautendes Gesellschafterschreiben an die Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH zu richten.
Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 26.09.2024 wurde der Haushaltsplan 2025 beschlossen und im Anschluss durch die Kommunalaufsichtsbehörde genehmigt. Die Ausgaben für den ÖPNV wurden im „FB 5 – Planen und Bauen“, Produkt „547001 – Aufgabenträgerschaft ÖPNV“ veranschlagt. Für 2025 wurden die Erstattungszahlungen demnach um einen Zuschuss in Höhe von 5 Mio. EUR für die Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH (SWL Mobil) erhöht, um die Kapitalausstattung im Konzern zu verbessern.
Der Zuschuss wird der Gesellschaft zur allgemeinen Stärkung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit als Ausgleichszahlung i.S.d. § 9 Abs.1 lit a) öffentlicher Dienstleistungsauftrag (öDA) zur Verfügung gestellt.
Die Mittel stehen nicht im Zusammenhang mit konkreten Leistungen aus öDA. Zwar handelt es sich um Ausgleichszahlungen i.S.d. §§ 9 und 10 des öDA, sie dienen aber allgemein der Durchführung der gemeinwirtschaftlichen Verkehre und sollen die SWL Mobil allgemein in die Lage versetzen, im Rahmen ihres Unternehmenszwecks tätig zu werden bzw. die SWL Mobil mit Geldmitteln ausstatten, ohne dass eine konkrete Leistung in einem synallagmatischen Verhältnis gegenübersteht.
Die Mittel werden somit unabhängig von der tatsächlichen Auslastung oder Ticketverkäufen im ÖPNV gezahlt und dienen der dauerhaften Sicherstellung des Betriebs. Die Zuschüsse sind nicht an konkrete Einzelleistungen oder Erfolgskennzahlen gebunden.
Da der beschlossene Haushaltsansatz lediglich die Zahlung erlaubt, aber nicht dazu verpflichtet, ist ein Gesellschafterschreiben der Hansestadt Lübeck notwendig.
Das Finanzamt hat mit einer verbindlichen Auskunft bestätigt, dass Ertragssteuern bei der SWL Mobil für den Zuschuss nicht anfallen.
Unter der Voraussetzung, dass in den nachfolgenden Haushaltsjahren im jeweiligen Haushaltsjahr entsprechende Zuschüsse an die SWL Mobil im Haushaltsplan beschlossen werden, wird der Bürgermeister ermächtigt, jeweils ein gleichlautendes Schreiben an die SWL Mobil zu richten. Das Gesellschafterschreiben beinhaltet dann den im jeweiligen Haushaltsplan beschlossenen Zuschussbetrag.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| x | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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197,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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186,2 kB
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